AGB & Haftungsausschluss (Schweiz)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erstellung einer eCH-0276-Datei für Kundinnen und Kunden mit Sitz in der Schweiz.

Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist:

David Wirfs
Einzelunternehmen — eBilanz Fabrik
Naumannstraße 1
50735 Köln
Deutschland
E-Mail: hello@ebilanzfabrik.de

«eBilanz Fabrik» ist die Geschäftsbezeichnung dieses Einzelunternehmens und keine eigenständige Gesellschaft. Eine Schweizer Gesellschaft, eine Schweizer Betriebsstätte, eine Schweizer Geschäftsadresse und eine Schweizer UID bestehen nicht. Weitere Angaben im Impressum.

Das Wichtigste in einem Satz: eBilanz Fabrik erzeugt die Datei — eingereicht wird sie von Ihnen, in Ihrem eigenen kantonalen Steuerportal, unter Ihrem eigenen Zugang. eBilanz Fabrik übermittelt nichts, reicht nichts ein und tritt gegenüber keiner Behörde für Sie auf.

§ 1 Leistungsgegenstand

eBilanz Fabrik erbringt eine rein technische Leistung: die Konvertierung der vom Kunden selbst finalisierten Bilanz- und Erfolgsrechnungs-Daten (Jahresrechnung nach OR) in das Schweizer Austauschformat eCH-0276 in der Version V1.0.0 («E-Bilanz und E-Tax JP», eCH/SSK, natives XML) sowie eine technische Strukturprüfung der erzeugten Datei. Die Strukturprüfung umfasst Wohlgeformtheit des XML, das Vorhandensein der vom Schema geforderten Register und Pflichtfelder, ganzzahlige Beträge sowie die Übereinstimmung von Aktiven und Passiven. Das Ergebnis der Leistung ist die erzeugte Datei zum Download durch den Kunden.

eBilanz Fabrik leistet keine Steuerberatung, keine Buchführung, keine Revision im Sinne des OR, keine inhaltliche Prüfung und keine Zuordnungs-Entscheidung. Die fachliche Richtigkeit, die Vollständigkeit und die steuerliche Würdigung der Daten verantwortet ausschliesslich der Kunde (gegebenenfalls dessen Treuhänderin oder Treuhänder). Mehrdeutige Zuordnungen werden dem Kunden zur eigenen Entscheidung vorgelegt; eBilanz Fabrik trifft sie nicht selbst. Das gilt ausdrücklich auch für die Gewinnverwendung: Sie ist ein Beschluss der zuständigen Organe des Kunden. Liegt für ein Geschäftsjahr keine Angabe zur Gewinnverwendung vor, fordert eBilanz Fabrik sie an oder verlangt die ausdrückliche Bestätigung, dass keine Ausschüttung beschlossen wurde; eine Gewinnverwendung wird nicht unterstellt.

Umfang der Leistung im Verhältnis zur Steuerdeklaration. eCH-0276 deckt die E-Bilanz und die Steuerdeklaration juristischer Personen (E-Tax JP) ab. eBilanz Fabrik erzeugt daraus ausschliesslich den E-Bilanz-Teil — Bilanz und Erfolgsrechnung. Die Steuererklärung füllt der Kunde in der kantonalen Deklarationslösung selbst aus, und die nach OR unterzeichnete Jahresrechnung lädt er dort weiterhin als Beilage hoch; unsere Datei ersetzt sie nicht.

Die Strukturprüfung nach Absatz 1 ist eine technische Prüfung der Datei und keine Zusicherung, dass ein kantonales Steuerportal die Datei annimmt oder dass eine damit vorgenommene Einreichung erfolgreich ist. Ob der Import gelingt und die Einreichung angenommen wird, stellt allein der Kunde in seinem Steuerportal fest.

§ 2 Einreichung ausschliesslich durch den Kunden

Die Einreichung bei der kantonalen Steuerverwaltung erfolgt ausschliesslich durch den Kunden selbst, unter seinem eigenen Zugang zum Steuerportal seines Kantons. eCH-0276 ist ein Datenstandard; wie die Datei in ein kantonales Steuerportal gelangt, bestimmt der jeweilige Kanton und nicht der Standard. Für den Kanton Zürich ist die Deklarationslösung ZHcorporateTax; die Anmeldung erfolgt dort über AGOV, den Login der Schweizer Behörden, verbunden über die vom kantonalen Steueramt zugeteilte Registernummer für den Portalzugang und den zugehörigen Zugangscode. Liegt eine registrierte generelle Vollmacht vor, geht das Schreiben mit diesen Angaben an die bevollmächtigte Vertretung — in der Regel die Treuhänderin oder den Treuhänder des Kunden; deren Handeln steht dem Handeln des Kunden im Sinne dieser Bedingungen gleich. eBilanz Fabrik hat diesen Import nicht selbst getestet und sagt weder zu, dass er gelingt, noch dass ein Portal die Datei annimmt (§ 1 Absatz 4).

Ausdrücklich gilt:

Der Kunde ist gehalten, das Ergebnis des Imports in seinem Steuerportal zu prüfen und eine Einreichung so rechtzeitig vorzunehmen, dass er auf Rückmeldungen des Portals noch reagieren kann.

§ 3 Haftung (Haftungsbegrenzung)

eBilanz Fabrik haftet ausschliesslich für die technische Korrektheit der Format-Konvertierung der vom Kunden gelieferten Daten und für die vertragsgemässe Bereitstellung der erzeugten Datei. Für die inhaltliche Richtigkeit der Daten, für die Annahme der Datei durch ein kantonales Steuerportal, für die Veranlagung und deren Ergebnis, für die Fristwahrung sowie für Folgen einer verspäteten, unvollständigen oder unterbliebenen Einreichung — etwa eine Veranlagung nach Ermessen, Bussen, Zuschläge oder Verzugsfolgen nach dem jeweils anwendbaren Steuerrecht — haftet eBilanz Fabrik nicht; diese liegen allein in der Verantwortung des Kunden als einreichender Person.

Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist auf das nach §§ 305–310 BGB zulässige Mass begrenzt. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Kein Steuerberatungs-Verhältnis

Sobald das Angebot freigeschaltet ist, wird im Produkt beim Hochladen und vor dem Download deutlich angezeigt: «Dies ist eine technische Konvertierung der von Ihnen gelieferten Daten. eBilanz Fabrik hat sie nicht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft. Sie sind für die Prüfung der Daten, für den Import in Ihr kantonales Steuerportal und für die Einreichung selbst verantwortlich.» Werbe- und Produktaussagen unterlassen jede Behauptung, eBilanz Fabrik stelle die Richtigkeit, die Compliance oder die Akzeptanz der Einreichung sicher.

§ 5 Datenschutz / Auftragsverarbeitung

§ 6 Preis / Steuern

CHF 49.95 pro Einreichungsdatei, einmalig, kein Abonnement. Massgeblich sind die Währung und der Endbetrag, die im Bestellvorgang unmittelbar vor der verbindlichen Bestellung angezeigt werden.

Der genannte Betrag ist der Gesamtbetrag, den der Kunde an eBilanz Fabrik zu zahlen hat. Ein Steuerbetrag wird weder hinzugerechnet noch gesondert ausgewiesen:

Angaben wie «netto», «exkl. MWST» oder die Nennung eines MWST-Satzes finden sich in diesem Angebot bewusst nicht: es gibt keinen Steuerbetrag, den der Anbieter auf den genannten Preis aufschlagen würde.

§ 7 Anwendungsbereich / anwendbares Recht / Vertragssprache

Die Leistung richtet sich an Schweizer juristische Personen (AG, GmbH, Verein, Stiftung), die ihre Jahresrechnung nach OR erstellen — Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Art. 958 Abs. 2 OR) —, sowie an die Treuhänderinnen und Treuhänder, die für sie handeln. Derzeit wird ausschliesslich der Kanton Zürich unterstützt (Deklarationslösung ZHcorporateTax). Weitere Kantone werden aufgenommen, sobald geklärt ist, auf welchem Weg deren Portale eine eCH-0276-Datei entgegennehmen; ein Anspruch darauf besteht nicht, und ein Zeitpunkt wird nicht zugesagt.

Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen (B2B). Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten kommen nicht zustande; ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht. Bestellungen ausserhalb dieses Rahmens werden abgelehnt, nicht «geraten».

Vertragssprache ist Deutsch. Diese deutsche Fassung ist die allein verbindliche. Die englische Fassung dieser Bedingungen (/en/agb.html) ist eine Übersetzung zur Erleichterung des Verständnisses; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.

Auf dieses Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung ist im Verhältnis zwischen Unternehmen nach Art. 23 des Lugano-Übereinkommens zulässig; zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.