AGB & Haftungsausschluss (Schweiz)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erstellung einer eCH-0276-Datei für Kundinnen und Kunden mit Sitz in der Schweiz.
Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden ist:
David Wirfs
Einzelunternehmen — eBilanz Fabrik
Naumannstraße 1
50735 Köln
Deutschland
E-Mail: hello@ebilanzfabrik.de
«eBilanz Fabrik» ist die Geschäftsbezeichnung dieses Einzelunternehmens und keine eigenständige Gesellschaft. Eine Schweizer Gesellschaft, eine Schweizer Betriebsstätte, eine Schweizer Geschäftsadresse und eine Schweizer UID bestehen nicht. Weitere Angaben im Impressum.
Das Wichtigste in einem Satz: eBilanz Fabrik erzeugt die Datei — eingereicht wird sie von Ihnen, in Ihrem eigenen kantonalen Steuerportal, unter Ihrem eigenen Zugang. eBilanz Fabrik übermittelt nichts, reicht nichts ein und tritt gegenüber keiner Behörde für Sie auf.
§ 1 Leistungsgegenstand
eBilanz Fabrik erbringt eine rein technische Leistung: die Konvertierung der vom Kunden selbst finalisierten Bilanz- und Erfolgsrechnungs-Daten (Jahresrechnung nach OR) in das Schweizer Austauschformat eCH-0276 in der Version V1.0.0 («E-Bilanz und E-Tax JP», eCH/SSK, natives XML) sowie eine technische Strukturprüfung der erzeugten Datei. Die Strukturprüfung umfasst Wohlgeformtheit des XML, das Vorhandensein der vom Schema geforderten Register und Pflichtfelder, ganzzahlige Beträge sowie die Übereinstimmung von Aktiven und Passiven. Das Ergebnis der Leistung ist die erzeugte Datei zum Download durch den Kunden.
eBilanz Fabrik leistet keine Steuerberatung, keine Buchführung, keine Revision im Sinne des OR, keine inhaltliche Prüfung und keine Zuordnungs-Entscheidung. Die fachliche Richtigkeit, die Vollständigkeit und die steuerliche Würdigung der Daten verantwortet ausschliesslich der Kunde (gegebenenfalls dessen Treuhänderin oder Treuhänder). Mehrdeutige Zuordnungen werden dem Kunden zur eigenen Entscheidung vorgelegt; eBilanz Fabrik trifft sie nicht selbst. Das gilt ausdrücklich auch für die Gewinnverwendung: Sie ist ein Beschluss der zuständigen Organe des Kunden. Liegt für ein Geschäftsjahr keine Angabe zur Gewinnverwendung vor, fordert eBilanz Fabrik sie an oder verlangt die ausdrückliche Bestätigung, dass keine Ausschüttung beschlossen wurde; eine Gewinnverwendung wird nicht unterstellt.
Umfang der Leistung im Verhältnis zur Steuerdeklaration. eCH-0276 deckt die E-Bilanz und die Steuerdeklaration juristischer Personen (E-Tax JP) ab. eBilanz Fabrik erzeugt daraus ausschliesslich den E-Bilanz-Teil — Bilanz und Erfolgsrechnung. Die Steuererklärung füllt der Kunde in der kantonalen Deklarationslösung selbst aus, und die nach OR unterzeichnete Jahresrechnung lädt er dort weiterhin als Beilage hoch; unsere Datei ersetzt sie nicht.
Die Strukturprüfung nach Absatz 1 ist eine technische Prüfung der Datei und keine Zusicherung, dass ein kantonales Steuerportal die Datei annimmt oder dass eine damit vorgenommene Einreichung erfolgreich ist. Ob der Import gelingt und die Einreichung angenommen wird, stellt allein der Kunde in seinem Steuerportal fest.
§ 2 Einreichung ausschliesslich durch den Kunden
Die Einreichung bei der kantonalen Steuerverwaltung erfolgt ausschliesslich durch den Kunden selbst, unter seinem eigenen Zugang zum Steuerportal seines Kantons. eCH-0276 ist ein Datenstandard; wie die Datei in ein kantonales Steuerportal gelangt, bestimmt der jeweilige Kanton und nicht der Standard. Für den Kanton Zürich ist die Deklarationslösung ZHcorporateTax; die Anmeldung erfolgt dort über AGOV, den Login der Schweizer Behörden, verbunden über die vom kantonalen Steueramt zugeteilte Registernummer für den Portalzugang und den zugehörigen Zugangscode. Liegt eine registrierte generelle Vollmacht vor, geht das Schreiben mit diesen Angaben an die bevollmächtigte Vertretung — in der Regel die Treuhänderin oder den Treuhänder des Kunden; deren Handeln steht dem Handeln des Kunden im Sinne dieser Bedingungen gleich. eBilanz Fabrik hat diesen Import nicht selbst getestet und sagt weder zu, dass er gelingt, noch dass ein Portal die Datei annimmt (§ 1 Absatz 4).
Ausdrücklich gilt:
- eBilanz Fabrik übermittelt keine Daten an eine Steuerverwaltung und unterhält keine Schnittstelle zu einem kantonalen oder eidgenössischen Steuersystem.
- eBilanz Fabrik reicht nicht im Namen des Kunden ein und tritt gegenüber Behörden nicht für den Kunden auf. Es besteht kein Vertretungs-, Mandats- oder Beratungsverhältnis in Steuersachen.
- eBilanz Fabrik erhält, verlangt und speichert zu keinem Zeitpunkt die Registernummer für den Portalzugang, den zugehörigen Zugangscode oder andere Zugangsdaten des Kunden zu seinem Steuerportal und hat keinen Zugriff auf dieses Portal. Nicht gemeint ist die Handelsregister-Nummer des Kunden — diese ist eine Stammdatenangabe der Jahresrechnung, wird für die Erstellung der Datei benötigt und im Bestellvorgang erhoben.
- Einreichende Person im Sinne des Steuerverfahrens ist allein der Kunde. Er verantwortet Inhalt, Vollständigkeit, Fristen und den Einreichungsvorgang selbst.
Der Kunde ist gehalten, das Ergebnis des Imports in seinem Steuerportal zu prüfen und eine Einreichung so rechtzeitig vorzunehmen, dass er auf Rückmeldungen des Portals noch reagieren kann.
§ 3 Haftung (Haftungsbegrenzung)
eBilanz Fabrik haftet ausschliesslich für die technische Korrektheit der Format-Konvertierung der vom Kunden gelieferten Daten und für die vertragsgemässe Bereitstellung der erzeugten Datei. Für die inhaltliche Richtigkeit der Daten, für die Annahme der Datei durch ein kantonales Steuerportal, für die Veranlagung und deren Ergebnis, für die Fristwahrung sowie für Folgen einer verspäteten, unvollständigen oder unterbliebenen Einreichung — etwa eine Veranlagung nach Ermessen, Bussen, Zuschläge oder Verzugsfolgen nach dem jeweils anwendbaren Steuerrecht — haftet eBilanz Fabrik nicht; diese liegen allein in der Verantwortung des Kunden als einreichender Person.
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist auf das nach §§ 305–310 BGB zulässige Mass begrenzt. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Kein Steuerberatungs-Verhältnis
Sobald das Angebot freigeschaltet ist, wird im Produkt beim Hochladen und vor dem Download deutlich angezeigt: «Dies ist eine technische Konvertierung der von Ihnen gelieferten Daten. eBilanz Fabrik hat sie nicht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft. Sie sind für die Prüfung der Daten, für den Import in Ihr kantonales Steuerportal und für die Einreichung selbst verantwortlich.» Werbe- und Produktaussagen unterlassen jede Behauptung, eBilanz Fabrik stelle die Richtigkeit, die Compliance oder die Akzeptanz der Einreichung sicher.
§ 5 Datenschutz / Auftragsverarbeitung
- Finanzdaten werden ausschliesslich zur Auftragsdurchführung bearbeitet und nicht verkauft, nicht profiliert, nicht zu Werbezwecken genutzt. Der Anbieter ist in Deutschland ansässig und unterliegt deutschem Aufbewahrungsrecht: Rechnungen und übrige Buchungsbelege — dazu gehört der Auftragsdatensatz, soweit er Beleg der Abrechnung ist — werden acht Jahre aufbewahrt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB in der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung). Die erzeugte eCH-0276-Datei wird für dieselbe Dauer vorgehalten, damit die Abrechnung nachvollziehbar bleibt. Ein Kundenkonto wird nicht geführt. Details in der Datenschutzerklärung.
- Die Zugangsdaten des Kunden zu seinem kantonalen Steuerportal — die Registernummer für den Portalzugang und der zugehörige Zugangscode — werden zu keinem Zeitpunkt erhoben, übermittelt oder gespeichert; sie werden für die Leistung nicht benötigt (§ 2). Die Handelsregister-Nummer des Kunden ist davon zu unterscheiden: sie gehört zu den Stammdaten der Jahresrechnung und wird im Bestellvorgang erhoben.
- Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, wird vor Verarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen; ergänzend gilt Art. 9 revDSG. Details in der Datenschutzerklärung.
- Zahlungsabwicklung über einen separaten Dienstleister (Stripe) auf einem von den Finanzdaten getrennten Datenpfad.
§ 6 Preis / Steuern
CHF 49.95 pro Einreichungsdatei, einmalig, kein Abonnement. Massgeblich sind die Währung und der Endbetrag, die im Bestellvorgang unmittelbar vor der verbindlichen Bestellung angezeigt werden.
Der genannte Betrag ist der Gesamtbetrag, den der Kunde an eBilanz Fabrik zu zahlen hat. Ein Steuerbetrag wird weder hinzugerechnet noch gesondert ausgewiesen:
- Keine deutsche Umsatzsteuer. Der Anbieter ist in Deutschland ansässig. Bei einer sonstigen Leistung an einen Unternehmer mit Sitz in der Schweiz liegt der Leistungsort am Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2 UStG); die Leistung ist damit in Deutschland nicht steuerbar. Deutsche Umsatzsteuer wird deshalb weder berechnet noch in der Rechnung ausgewiesen.
- Keine Schweizer MWST. Der Anbieter ist nicht im Schweizer Mehrwertsteuerregister eingetragen und rechnet keine Schweizer MWST auf. Entsteht künftig eine Schweizer MWST-Pflicht des Anbieters, wird die MWST ab diesem Zeitpunkt gesondert ausgewiesen und dem Preis hinzugerechnet; für bereits geschlossene Verträge bleibt es beim vereinbarten Betrag.
- Bezugsteuer beim Kunden. Bei einer Dienstleistung aus dem Ausland kann beim Kunden die Bezugsteuer nach Art. 45 MWSTG anfallen: mehrwertsteuerpflichtige Empfänger deklarieren sie ab dem ersten Franken, nicht mehrwertsteuerpflichtige erst ab CHF 10'000 solcher Bezüge pro Kalenderjahr. Diese Steuer schuldet der Kunde gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung, nicht dem Anbieter; sie ist im oben genannten Betrag daher nicht enthalten. Die Beurteilung obliegt dem Kunden beziehungsweise dessen Treuhand — der Anbieter erteilt dazu keine Steuerberatung.
Angaben wie «netto», «exkl. MWST» oder die Nennung eines MWST-Satzes finden sich in diesem Angebot bewusst nicht: es gibt keinen Steuerbetrag, den der Anbieter auf den genannten Preis aufschlagen würde.
§ 7 Anwendungsbereich / anwendbares Recht / Vertragssprache
Die Leistung richtet sich an Schweizer juristische Personen (AG, GmbH, Verein, Stiftung), die ihre Jahresrechnung nach OR erstellen — Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Art. 958 Abs. 2 OR) —, sowie an die Treuhänderinnen und Treuhänder, die für sie handeln. Derzeit wird ausschliesslich der Kanton Zürich unterstützt (Deklarationslösung ZHcorporateTax). Weitere Kantone werden aufgenommen, sobald geklärt ist, auf welchem Weg deren Portale eine eCH-0276-Datei entgegennehmen; ein Anspruch darauf besteht nicht, und ein Zeitpunkt wird nicht zugesagt.
Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen (B2B). Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten kommen nicht zustande; ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht. Bestellungen ausserhalb dieses Rahmens werden abgelehnt, nicht «geraten».
Vertragssprache ist Deutsch. Diese deutsche Fassung ist die allein verbindliche. Die englische Fassung dieser Bedingungen (/en/agb.html) ist eine Übersetzung zur Erleichterung des Verständnisses; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
Auf dieses Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung ist im Verhältnis zwischen Unternehmen nach Art. 23 des Lugano-Übereinkommens zulässig; zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.