Bestandsaufnahme zur maschinenlesbaren Jahresrechnung in der Schweiz · 255 öffentliche Dokumente, jede Angabe mit Quelle und Datum

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Glossar: die Begriffe, die Ihnen begegnen

Aktualisiert: August 2026 · 13 Min. Lesezeit · eBilanz Fabrik — Information, keine Steuerberatung

Wer sich in der Schweiz mit der elektronischen Deklaration juristischer Personen befasst, liest Wörter aus vier Häusern: vom Verein eCH und der Schweizerischen Steuerkonferenz, von XBRL Switzerland, von swissdec und von den kantonalen Steuerämtern. Dieses Glossar erklärt achtzehn davon zweimal — einmal in einem Satz, einmal so genau, wie es die Quelle hergibt — mit Fundstelle und Datum. Das ist eine Information, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung; wir sind ein deutsches Einzelunternehmen und haben noch nie eine Datei in ein kantonales Portal importiert.

Die Formatwörter: eCH-0276, XBRL, CH-Taxonomie, Instanzdokument

eCH-0276

Kurz: Das schweizweite XML-Austauschformat für die Steuererklärung juristischer Personen samt E-Bilanz.

Genau: «Der vorliegende Standard beschreibt das Austauschformat für die E-Bilanz und E-Tax der juristischen Personen basierend auf den Datenmodellen der Schweizerischen Steuerkonferenz.» Ebenso wichtig ist, was er nicht ist: «Der Standard befasst sich nicht im Detail mit der Thematik der Übermittlung der Daten, des Systemaufbaus und der technischen Umsetzung der Gesamtlösung.» Und zur Verbindlichkeit: «eCH-Standards … haben nur den Status von Empfehlungen.» Hauptdokument V1.0.0 des Vereins eCH, Ausgabedatum 19.11.2024, publiziert am 05.12.2024, §§ 1.2, 1.3 und 4. Version 2.0.0 liegt seit dem 23.07.2026 als Entwurf vor.

XBRL

Kurz: Eine internationale Auszeichnungssprache, die Geschäftsberichte maschinenlesbar codiert.

Genau: «XBRL – eXtensible Business Reporting Language – is a markup language for the standardized coding of business reports … maintained by XBRL International.» Und die Abgrenzung, die eine Definition erst brauchbar macht: «XBRL is not a programming language, but ‹only› a data coding agreement. XBRL does not impose any requirements regarding the software to be used.» Zulässige Syntaxen: «xBRL-XML, xBRL-JSON, xBRL-CSV, and Inline XBRL». Quelle: «XBRL CH Taxonomy 2025 – Guidance and consultation», XBRL Switzerland Working Group, §§ 1 und 3 iii–vi, in Konsultation seit September 2025.

CH-Taxonomie (OR)

Kurz: Das Verzeichnis der Positionen, mit denen eine nach Obligationenrecht erstellte Jahresrechnung in XBRL benannt wird.

Genau: Eine OR-Taxonomie wurde 2018 vorgeschlagen; 2025 hat die Arbeitsgruppe eine neue Fassung erarbeitet — zugleich Vereinfachung und Erweiterung «with concepts relevant to the cantonal tax offices». Der Zuschnitt bleibt schmal: «The taxonomy is deliberately kept concise … It therefore plays the role of a ‹master taxonomy›.» Jede Position ist an den Kontenrahmen gebunden: «Each account in the CH taxonomy is noted with an account from the account framework for SMEs» (§§ 1 und 4 xii). Am 05.08.2026 ausgezählt: 2024-06-23 enthält 453 Elementdeklarationen, 2025-05-31 deren 519 — bei identischem Namensraum http://taxonomies.xbrl-ch.ch/ch-taxonomy. Der Jahrgang steckt nur im Dateinamen.

Instanzdokument

Kurz: Das XBRL-Dokument mit den Zahlen eines Abschlusses — die Fachwelt nennt es heute «report».

Genau: «An annual report is described in an XBRL document called a report (historically, it was called an ‹instance document›). This document consists of one or more facts … Each fact has associated metadata (what, where, how, when, …) and a value» (XBRL Switzerland, § 3 iii). Bei den Kantonen ist das ältere Wort trotzdem in Gebrauch: «Die XBRL-Instanzdokumente für Steuerangelegenheiten liefern mehrheitlich Daten auf der Ebene von Kontogruppen» (Kanton Zürich, 08.09.2025).

Drei Schemadateien, drei Zählungen — am 05.08.2026 mit einem XML-Parser gelesen:

DateiNamensraumversion-AttributElementdeklarationeneindeutige Namen
eCH-0276-1-0.xsd (eCH, V1.0.0, publiziert 05.12.2024)…/eCH-0276/1"0"1'072890
eCH-0276-1-0-4_20260115.xsd (im swissdec-Paket vom 06.03.2026)…/eCH-0276/1"0"1'074892
eCH-0276-2-0-0.xsd (eCH, V2.0.0, Entwurf vom 03.07.2026)…/eCH-0276/2"0"1'144934

Die Wörter der Übermittlungskette: swissdec, ERP, Transmitter, Distributor, Deklarationslösung

Definiert sind diese Rollen nur an einer Stelle: in der «Technischen Spezifikation eBILANZ – Richtlinien für Transmitter» von swissdec, Ausgabe 06.03.2026, gerichtet «an Software-Hersteller und -Entwickler» (§ 1):

RolleDefinition, wörtlich (swissdec, 06.03.2026)
Sendersystem«ein System, welches Daten aufbereitet und für den Versand an Endempfänger bereitstellt. Hier werden vor allem die fachlichen Anforderungen technisch korrekt umgesetzt (Beispiel: ERP).»
Transmitter«Der Transmitter übermittelt die vom Sendersystem bereitgestellten Daten an den Swissdec Distributor und empfängt die erhaltenen Antworten (Responses), um diese zu verifizieren und an das Sendersystem weiterzuleiten.»
Distributor«das zentrale System, welches Daten vom Transmitter erhält, validiert, plausibilisiert und an die adressierten Endreceiver weiterleitet … Er übernimmt die Filterung und Verteilung der Daten.»
Endreceiver«das technische Gegenstück zum Transmitter. Er empfängt und validiert die vom Distributor erhaltenen Daten und leitet diese an ein Empfängersystem weiter.»
Empfängersystem«erhält seine Daten vom Endreceiver um diese dann auf fachlicher Ebene verarbeiten zu können … (Beispiel: Versicherer, Behörde)»

ERP hat keine eigene Definition; swissdec setzt es mit dem Sendersystem gleich: «ERP-System (resp. Buchhaltungssoftware)» (§ 2).

swissdec beschreibt sich in diesem Dokument nirgends selbst. Belegbar ist nur die Fremdbeschreibung des Kantons Zürich vom 08.09.2025: «Wir verfolgen diesbezüglich auch die aktuelle Entwicklung seitens swissdec, deren Ziel der Aufbau einer gesamtschweizerischen Distributionsplattform ist.» Nach Darstellung von swissdec auf swissdec.ch/ebilanz-info läuft eine Pilotphase, mit produktivem Betrieb ab 2027 — deren Aussage, nicht unsere.

Deklarationslösung

Kurz: Die Anwendung, in der die Deklaration erfasst wird — meist ein kantonales Web-Portal.

Genau: «Mittels der Deklarationsapplikation erfasst der Steuerpflichtige oder Treuhänder Daten für die Deklaration und die E-Bilanz. Die Benutzeroberfläche kann zum Beispiel ein kantonales Web-Portal sein» (eCH-0276 § 1.2). swissdec unterscheidet «kantonseigene» und «private» Deklarationslösungen und hält am 06.03.2026 fest: «Aus vertragsrechtlichen und statuarischen Gründen seitens Swissdec können aktuell nur kantonseigene Deklarationslösungen die E-Bilanz via Distributor elektronisch empfangen.» Welches Format auf welchem Bein läuft, zeigt die Kommunikationsmatrix:

VonNachOperationDatenformat
ERP / Buchhaltungssoftwarekantonseigene Deklarationslösung, via DistributorDeclareRawBalanceSheetXBRL
kantonseigene DeklarationslösungHaupt- und Nebensteuerdomizile, via DistributorDeclareBalanceSheeteCH-0276
private DeklarationslösungHaupt- und Nebensteuerdomizile, via DistributorDeclareBalanceSheeteCH-0276

Die Schnittstelle ist ein SOAP-Webservice; die WSDL nennt den Endpunkt https://distributor.swisscom.com/services/ebilanz/BalanceSheet/V1 und sieben Operationen (gelesen 05.08.2026). Die Kantone gebrauchen das Wort so — «Seit August 2025 steht auch für juristische Personen eine benutzerfreundliche, effiziente und sichere Online-Deklarationslösung zur Verfügung» (Zürich, Wegleitung 2025), und «Ab der Steuerperiode 2025 setzen wir neu auf den schweizweit gültigen Übermittlungsstandard eCH-0276» (ow.ch, 18.02.2026). Dass kantonales Portal und Steuersoftware zweierlei sind, zeigt ein Anbieter im eigenen Helpdesk: «Kanton ZH – Steuererklärung JP: Es ist derzeit keine elektronische Einreichung möglich» — für juristische Personen in AG, GL, SG und TI beschreibt derselbe Artikel eine Online-Einreichung (Dr. Tax Helpdesk, 03.07.2026).

Die Zugangswörter: AGOV, Registernummer, Zugangscode

AGOV

Kurz: Das Behörden-Login des Bundes, mit dem man sich in kantonalen Steuerportalen anmeldet.

Genau: «AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz. Sie können es beim Bund sowie bei kantonalen und kommunalen Behörden einsetzen, zum Beispiel wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch erledigen wollen. … AGOV ist eine Dienstleistung des Bundes und steht ab 2024 in ersten Behörden-Applikationen zur Verfügung» (agov.ch, abgerufen 04.08.2026). Der Satz, der für eine Treuhand zählt, steht beim Kanton: «Ein AGOV-Konto repräsentiert immer eine natürliche Person, die entweder für sich selbst oder im Auftrag handelt» (zh.ch, «Auf die Online-Steuererklärung ZHcorporateTax umsteigen»).

Registernummer

Kurz: Die Nummer, unter der das kantonale Steueramt das Unternehmen führt — nicht dieselbe Zahl wie die UID.

Genau: Im Kanton Zürich steht sie zusammen mit dem Zugangscode «auf dem Zugangscode-Schreiben des kantonalen Steueramts» (zh.ch, ebd.); die Anleitung zum Papierformular beginnt mit «Füllen Sie zuerst Ihre Registernummer (J00…) ein». In eCH-0276 ist registerNumber ein Pflichtfeld des Headers, daneben steht ein eigenes, optionales Feld uid — die UID ist eine andere Nummer, «im Auftrag des Bundes vom Bundesamts für Statistik BFS» geführt (swissdec-Glossar, 06.03.2026). Ein Detail mit praktischer Sprengkraft, am 05.08.2026 nachgelesen: In V1.0.0 ist registerNumber als xs:long typisiert, also als reine Ganzzahl, und die offizielle Beispielinstanz trägt den Wert 123456. Im V2.0.0-Entwurf ist dasselbe Feld xs:string. Warum, sagt kein uns vorliegendes Dokument.

Zugangscode

Kurz: Der Code aus dem Brief des Steueramts, mit dem eine Steuererklärung eröffnet wird — zugleich das Instrument der Bevollmächtigung.

Genau: «Die steuerpflichtige Person kann Drittpersonen durch Übergabe der Zugangsdaten bevollmächtigen, ihre Steuererklärungsdaten über die Applikation zu erfassen und die Steuererklärung elektronisch einzureichen», und sie «kann die Vollmacht jederzeit widerrufen, indem sie vom kantonalen Steueramt einen neuen Zugangscode verlangt» (LS 631.121 § 11 Abs. 1 und 2, Fassung vom 13.05.2025, in Kraft seit 01.07.2025). Wer den Brief erhält, hängt von der Vollmacht ab: «Beim Vorliegen einer registrierten, generellen Vollmacht wird das Schreiben an den Vertreter verschickt» (Kanton Zürich, 08.09.2025). Aus dem Hilfe-Center, bearbeitet am 25.07.2025: «Beachten Sie insbesondere, dass bei der Eingabe des Zugangscodes die korrekte Gross- und Kleinschreibung zwingend erforderlich ist.» Die Bezeichnung ist kantonal — Obwalden verlangt «Ihre PID-Nr. und den dazupassenden Identifikations-Code» (18.02.2026).

Die Verfahrenswörter: juristische Person, Steuerperiode, Wegleitung, Beilage, Steuergeheimnis

juristische Person

Kurz: Der Kreis der Steuersubjekte, für den eCH-0276 überhaupt gilt.

Genau: «Der Standard behandelt ausschliesslich die E-Bilanz und Steuererklärung von juristischen Personen» (eCH-0276 § 1.3); enthalten sind «die Angaben für sämtliche Gesellschaftsformen (Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen, etc.)» (§ 2.2). Zur Grössenordnung: «Im Jahr 2024 waren im Kanton Zürich rund 97'000 juristische Personen (grösstenteils Aktiengesellschaften und GmbHs) steuerpflichtig» (Finanzdirektion Zürich, 18.07.2025). Die CH-Taxonomie führt dazu eine Dimension «Rechtsform» mit genau neun Mitgliedern: Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft & Co Kommanditgesellschaft, Kommandit-Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Verein, Stiftung (Label-Linkbase 2024-06-23, ausgelesen 05.08.2026). Drei davon sind keine juristischen Personen, und ein Mitglied «Aktiengesellschaft» allein gibt es nicht.

Steuerperiode

Kurz: Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften das Geschäftsjahr.

Genau: «Sowohl die Steuerperiode als auch die Bemessungsperiode [stimmen] mit dem Geschäftsjahr überein … So kann je nach Geschäftsjahr die Steuer- und Bemessungsperiode mit dem Kalenderjahr zusammenfallen, in zeitlicher Hinsicht verschoben oder in besonderen Fällen auch unter- oder überjährig sein» (Wegleitung 2025). Im Format ist die Steuerperiode kein Jahrgang, sondern ein Datumsintervall: taxPeriodFrom und taxPeriodTo, beide xs:date und beide Pflicht.

Wegleitung

Kurz: Die Ausfüllhilfe des Kantons zur Steuererklärung.

Genau: «Die vorliegende Wegleitung für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften soll Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern» — so beginnt sie selbst. Dort stehen die Frist («bis am 30. September des auf die Steuerperiode folgenden Kalenderjahres»; «Arbeitsüberlastung oder fehlende Unterlagen gelten nicht als wichtige Gründe») und der Anknüpfungspunkt, an dem alles Weitere hängt: «Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung bildet die nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 957 ff. OR) erstellte Jahresrechnung» (Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Kantonales Steueramt Zürich).

Beilage

Kurz: Alles, was zusätzlich zur Deklaration mitgeht — allen voran die Jahresrechnung.

Genau: «Die erforderlichen Beilagen sind zusammen mit der Steuererklärung elektronisch einzureichen» (LS 631.121 § 8 Abs. 4). Die Wegleitung nennt konkret «unterzeichnete Ausfertigungen der Beschlüsse ihrer General- bzw. Gesellschafterversammlung über die Abnahme von Jahresbericht und Jahresrechnung, die Jahresberichte und Jahresrechnungen», dazu ergänzende Formulare. eCH-0276 «beschreibt die Möglichkeit, Beilagen zur Steuererklärung beizufügen» (§ 1.3); die Dokumentarten sind eine geschlossene Aufzählung mit zwanzig Werten von completeTaxDeclaration bis otherAttachments. Obwalden schreibt dazu: «Pflichtbeilage: Die Jahresrechnung muss zwingend angefügt werden» (18.02.2026). Vorsicht bei der Doppelbedeutung — auf der eCH-Standardseite heissen auch die Anhänge zum Standard selbst «Beilagen»: Excel-Mapping, XSD-Datei, Musterformulare und, ab V2.0.0, das Regelwerk SSK.

Steuergeheimnis

Kurz: Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht, der alle diese Daten unterstehen.

Genau: «Die im Rahmen des vorliegenden Standards ausgetauschten Daten unterstehen den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Kantone sowie insbesondere dem in den eidgenössischen und kantonalen Steuergesetzen geregelten Steuergeheimnis» (eCH-0276 § 3, wortgleich in beiden Fassungen). Das kantonale Steueramt trifft die Massnahmen, «damit das Steuergeheimnis gemäss § 120 StG gewährleistet ist» und «damit jederzeit nachvollzogen werden kann, welche Personen auf welche Daten zugegriffen haben» (LS 631.121 § 3 Abs. 1 lit. c und d).

Vernehmlassung — und drei Stellen, an denen man sich vertut

Vernehmlassung

Kurz: Das behördliche Anhörungsverfahren zu einem Erlass — nicht das Verfahren, mit dem ein Datenstandard kommentiert wird.

Genau: In unserem Material ist das Wort ausschliesslich im kantonalen Gesetzgebungskontext belegt: zur Totalrevision der Katasterschätzung «seien zwei Vernehmlassungen durchgeführt worden» (Protokoll des Steueramts Solothurn mit EXPERTsuisse und TREUHAND|SUISSE, 25.11.2025). eCH nennt sein eigenes Verfahren anders: Status der Fassung 2.0.0 ist «Entwurf», das Kommentarformular trägt den Titel «Ihr Kommentar zur öffentlichen Konsultation», Frist «bis am 3. September 2026» (eCH-Standardseite, abgerufen 04.08.2026). XBRL Switzerland spricht von «consultation».

Drei stille Fallen

Erstens: Die Versionsangabe im Schema ist nicht die Version des Standards. Alle drei oben tabellierten Dateien tragen version="0"; die Fassung steht im Namensraum (…/1 gegen …/2) und im Dateinamen.

Zweitens: Der Namensraum wird im Fliesstext anders geschrieben als im Schema. § 2.4 nennt http://www.ech.ch/xmlns/ech-0276/1, das XSD deklariert http://www.ech.ch/xmlns/eCH-0276/1. XML-Namensräume sind zeichengetreu; in V2 wiederholt sich die Abweichung.

Drittens: Zwei Dateien im selben Namensraum können verschieden sein. Zwischen der eCH-Fassung V1.0.0 und der Datei aus dem swissdec-Paket vom 06.03.2026 haben wir am 05.08.2026 dreizehn entfernte und fünfzehn neue Elementnamen gezählt, dazu 85 Typänderungen, davon 82 von xs:long auf xs:decimal. Eine Prüfung, die nur den Namensraum liest, sieht davon nichts.

Wo dieses Glossar aufhört

Wir sagen nicht, was swissdec als Organisation ist — dazu liegt uns keine Selbstbeschreibung vor. Wir zitieren OR, StHG und kantonale Steuergesetze nicht im Wortlaut, sondern nur die Verweisungen aus Wegleitung und Verordnung. Wir sagen nichts über Kantone, zu denen wir keine Quelle haben. Und wir sagen nicht, ob ein Portal eine bestimmte Datei annimmt: Wir haben noch nie eine Datei in ein kantonales Portal importiert. Das Regelwerk SSK (Stand 31.03.2026) sagt, was danach gilt: «Wird die E-Bilanz elektronisch übermittelt (Upload oder via Swissdec), können die Positionen nicht überschrieben werden» — und sonst: «Auch für die manuelle Erfassung gilt die CH Taxonomie 2025.»

Kurz zusammengefasst

  • eCH-0276 ist das XML-Austauschformat für die Steuererklärung juristischer Personen; es regelt nicht die Übermittlung und hat «nur den Status von Empfehlungen» (eCH, 19.11.2024).
  • XBRL ist die Auszeichnungssprache, die CH-Taxonomie (OR) das Positionenverzeichnis; das Instanzdokument heisst bei XBRL heute «report».
  • Sendersystem/ERP, Transmitter, Distributor, Endreceiver, Empfängersystem: fünf definierte Rollen (swissdec, 06.03.2026) — XBRL läuft vom ERP zum Kanton, eCH-0276 vom Kanton zu den Steuerdomizilen.
  • Deklarationslösung: aktuell können «nur kantonseigene Deklarationslösungen die E-Bilanz via Distributor elektronisch empfangen».
  • AGOV, Registernummer, Zugangscode braucht es in Zürich zum Start; der Zugangscode ist zugleich das Vollmachtsinstrument (LS 631.121 § 11).
  • Wegleitung, Steuerperiode, Beilage, Steuergeheimnis, juristische Person: die Verfahrenswörter — die Steuerperiode ist ein Datumsintervall, kein Jahrgang.
  • Vernehmlassung gehört in den Gesetzgebungskontext; eCH nennt sein Verfahren «öffentliche Konsultation», Frist 03.09.2026.
  • Information, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung.

Quellen

  • eCH-0276 «E-Bilanz und E-Tax JP», Hauptdokument V1.0.0 — Ausgabedatum 19.11.2024, Beschluss 02.12.2024, Publikation auf ech.ch 05.12.2024; §§ 1.2, 1.3, 2.2, 2.4, 3, 4.
  • eCH-0276 V2.0.0, Entwurf — Ausgabedatum 03.07.2026, Publikation auf ech.ch 23.07.2026, Kommentarfrist 03.09.2026; §§ 1.1, 1.3, 2.3, 3; Standardseite abgerufen 04.08.2026.
  • Schemadateien eCH-0276-1-0.xsd, eCH-0276-1-0-4_20260115.xsd, eCH-0276-2-0-0.xsd und die Beispielinstanz Beispiel_eBalanceSheetETaxLegalEntity.xml — abgerufen 04.08.2026, ausgezählt 05.08.2026.
  • Regelwerk SSK zur Online-Steuerdeklarationslösung für Juristische Personen, Beilage zu eCH-0276 V2.0.0, Stand 31.03.2026.
  • XBRL CH Taxonomy 2025 – Guidance and consultation, XBRL Switzerland Working Group, Konsultationsfassung ab September 2025; §§ 1, 3 iii–vi, 4 ii, 4 v, 4 xii.
  • CH-Taxonomie-Schemadateien ch-taxonomy-2024-06-23.xsd, ch-taxonomy-2025-05-31.xsd und Label-Linkbase ch-taxonomy-lab-de-2024-06-23.xml — abgerufen 04.08.2026, ausgezählt 05.08.2026.
  • swissdec, Technische Spezifikation eBILANZ – Richtlinien für Transmitter, Version 20260306, Ausgabe 06.03.2026; §§ 1 und 2, Tabellen 1.1 und 2.1, Anhang B, sowie BalanceSheetDeclarationService.wsdl.
  • Kanton Zürich, Steueramt: «Fragen und Antworten» zur Online-Infoveranstaltung vom 25.08.2025 — Dokument datiert 08.09.2025.
  • Kanton Zürich: Wegleitung zur Steuererklärung 2025 für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Kantonales Steueramt Zürich.
  • Kanton Zürich, zh.ch: «Auf die Online-Steuererklärung ZHcorporateTax umsteigen» und «Steuererklärung für juristische Personen» — abgerufen 04.08.2026.
  • Kanton Zürich, Hilfe-Center: «Registernummer und Zugangscode finden» — erstellt 16.07.2025, bearbeitet 25.07.2025.
  • Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung, LS 631.121 — §§ 3, 8, 10, 11; Fassung vom 13.05.2025, in Kraft seit 01.07.2025.
  • Medienmitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zürich, 18.07.2025.
  • Kanton Obwalden, ow.ch: Seite zur Online-Deklaration für juristische Personen (Seitendatum 18.02.2026) und Hilfe «Erste Schritte» (18.02.2026).
  • Protokoll des Steueramts Solothurn mit EXPERTsuisse und TREUHAND|SUISSE, 25.11.2025, Ziff. 4.2 und 8.
  • agov.ch — Startseite, abgerufen 04.08.2026.
  • Dr. Tax Helpdesk, «Online-Einreichung / Fristen einreichen» — zuletzt bearbeitet 03.07.2026.
Regulatory Reporting Automation & Tax Tech SaaS Neue Quelle, neue Version.

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Häufige Fragen

Was ist eCH-0276 – und ist der Standard verbindlich?

eCH-0276 ist das schweizweite XML-Austauschformat für die Steuererklärung juristischer Personen samt E-Bilanz: «Der vorliegende Standard beschreibt das Austauschformat für die E-Bilanz und E-Tax der juristischen Personen basierend auf den Datenmodellen der Schweizerischen Steuerkonferenz.» Zur Verbindlichkeit sagt das Hauptdokument V1.0.0 (Ausgabedatum 19.11.2024): «eCH-Standards … haben nur den Status von Empfehlungen.» Die Übermittlung deckt der Standard nicht ab: «Der Standard befasst sich nicht im Detail mit der Thematik der Übermittlung der Daten, des Systemaufbaus und der technischen Umsetzung der Gesamtlösung.»

Welche Deklarationslösungen empfangen die E-Bilanz via Distributor?

swissdec hält am 06.03.2026 fest: «Aus vertragsrechtlichen und statuarischen Gründen seitens Swissdec können aktuell nur kantonseigene Deklarationslösungen die E-Bilanz via Distributor elektronisch empfangen.» Unterschieden werden dabei kantonseigene und private Deklarationslösungen. Nach Darstellung von swissdec auf swissdec.ch/ebilanz-info läuft eine Pilotphase, mit produktivem Betrieb ab 2027 — deren Aussage, nicht unsere.

Ist die Registernummer dieselbe Nummer wie die UID?

Nein. Die Registernummer ist die Nummer, unter der das kantonale Steueramt das Unternehmen führt — nicht dieselbe Zahl wie die UID. In eCH-0276 ist registerNumber ein Pflichtfeld des Headers, daneben steht ein eigenes, optionales Feld uid; die UID wird «im Auftrag des Bundes vom Bundesamts für Statistik BFS» geführt (swissdec-Glossar, 06.03.2026). Im Kanton Zürich steht die Registernummer zusammen mit dem Zugangscode «auf dem Zugangscode-Schreiben des kantonalen Steueramts» (zh.ch, abgerufen 04.08.2026).

Wozu dient der Zugangscode – und wie wird eine Vollmacht widerrufen?

Der Zugangscode kommt im Brief des Steueramts, eröffnet die Steuererklärung und ist zugleich das Instrument der Bevollmächtigung. LS 631.121 § 11 Abs. 1 und 2 (Fassung vom 13.05.2025, in Kraft seit 01.07.2025): «Die steuerpflichtige Person kann Drittpersonen durch Übergabe der Zugangsdaten bevollmächtigen, ihre Steuererklärungsdaten über die Applikation zu erfassen und die Steuererklärung elektronisch einzureichen», und sie «kann die Vollmacht jederzeit widerrufen, indem sie vom kantonalen Steueramt einen neuen Zugangscode verlangt». Die Bezeichnung ist kantonal — Obwalden verlangt «Ihre PID-Nr. und den dazupassenden Identifikations-Code» (18.02.2026).

Muss die Jahresrechnung als Beilage mitgeschickt werden?

LS 631.121 § 8 Abs. 4 hält fest: «Die erforderlichen Beilagen sind zusammen mit der Steuererklärung elektronisch einzureichen». Die Wegleitung nennt konkret «unterzeichnete Ausfertigungen der Beschlüsse ihrer General- bzw. Gesellschafterversammlung über die Abnahme von Jahresbericht und Jahresrechnung, die Jahresberichte und Jahresrechnungen», dazu ergänzende Formulare. Obwalden schreibt dazu: «Pflichtbeilage: Die Jahresrechnung muss zwingend angefügt werden» (18.02.2026).