Bestandsaufnahme zur maschinenlesbaren Jahresrechnung in der Schweiz · 255 öffentliche Dokumente, jede Angabe mit Quelle und Datum

Zwei Standards, 26 Kantone · Teil 6 von 14

6 · Die Nullzählung — sechs Begriffe, 33'000 Wörter, sechs Nullen

Bis hierher ging es darum, was in den Dokumenten steht. Dieses Kapitel handelt von dem, was nicht darin steht — und davon, dass eine Abwesenheit nur dann ein Befund ist, wenn man die Methode mitliefert, mit der man sie gemessen hat.

Am 25. August 2025 zeigte das Steueramt Zürich eine Folie mit der Überschrift «E-Bilanz ab Steuerperiode 2025». Darunter ein Diagramm mit drei Kästen und zwei Pfeilen: Buchhaltungssystem — Export → E-Bilanz (XBRL, CH-Taxonomie) — Import (XBRL) → ZHcorporateTax. Links steht «Muster AG», rechts «Kantonales Steueramt». Das ist keine Absichtserklärung, das ist ein Datum mit einem Bild dazu. Die Steuerperiode 2025 ist die Periode, deren Steuererklärung bis zum 30. September 2026 einzureichen ist — nach der Wegleitung des Kantons selbst: «Die Steuererklärung ist bis am 30. September des auf die Steuerperiode folgenden Kalenderjahres einzureichen.»

Dieses Kapitel zählt nach, was der Kanton denselben Steuerpflichtigen über diese Funktion erzählt hat. Das Ergebnis ist eine Null, und weil eine Null nur so viel wert ist wie die Methode, mit der sie gemessen wurde, kommt die Methode zuerst.

Die Methode

Gezählt wurde am 04.08.2026 über die extrahierten Textfassungen der gecrawlten Dokumente, mit Wortgrenzen-Regex, nicht mit Substring-Suche. Der Unterschied ist nicht akademisch: eine naive Suche nach ech findet in einem deutschen Steuertext zehn Treffer, die alle in Jahresrechnung, Obligationenrecht und entsprechend stecken. Gesucht wurde nach sechs Zeichenfolgen — E-Bilanz, XBRL, eCH-0276, Taxonomie, swissdec, Instanzdokument — und zwar in genau den Dokumenten, die sich an Steuerpflichtige und ihre Vertreter richten: die amtliche Wegleitung, das Hilfe-Center des Portals, die Portalseiten auf zh.ch. Die Zählung schliesst aus, was sie geprüft hat, und nichts darüber hinaus.

Die Tabelle

Dokument (Wörter)E-BilanzXBRLeCH-0276TaxonomieswissdecInstanzdok.
Wegleitung 505 · Steuerperiode 2025 (9'764)000000
Wegleitung 505 · Steuerperiode 2024 (9'807)000000
Hilfe-Center ZHcorporateTax, 70 Artikel (9'756)000000
zh.ch · Steuererklärung juristische Personen (1'821)000000
zh.ch · Umstieg auf ZHcorporateTax (665)000000
zh.ch · technischer Support (386)000000
zh.ch · Hub juristische Personen (720)000000
Summe: 32'919 Wörter000000

Rund 33'000 Wörter laufender, an Steuerpflichtige und Vertreter gerichteter Zürcher Dokumentation, sechs Suchbegriffe, in jedem einzelnen Fall null Treffer.

Der Gegenbefund, der die Null belastbar macht

Eine Nullzählung ist wertlos, wenn das Instrument stumpf ist. Deshalb der Gegenbefund: dieselbe Wegleitung 505 für die Steuerperiode 2025 nennt ZHcorporateTax siebenmal und Jahresrechnung achtzehnmal. Der Jahrgang 2024 nennt ZHcorporateTax null Mal — das Portal existierte noch nicht.

Zwischen den beiden Jahrgängen hat der Kanton den Namen seiner neuen Anwendung siebenmal in seine amtliche Wegleitung eingefügt. Die E-Bilanz hat er kein einziges Mal eingefügt. Der Abschnitt «Was ist neu in der Steuerperiode 2025?» nennt zwei Punkte: ZHcorporateTax und den Wegfall der Sondersatzlösung. Verbatim, vollständig für den ersten Punkt:

«ZHcorporateTax – die Online-Steuererklärung für juristische Personen. Seit August 2025 steht auch für juristische Personen eine benutzerfreundliche, effiziente und sichere Online-Deklarationslösung zur Verfügung. Sie ermöglicht eine vollständig digitale und unterschriftsfreie Einreichung der Steuererklärung.»

— Wegleitung 505 für Kapitalgesellschaften, Steuerperiode 2025

Die Wegleitung, die den Steuerpflichtigen erklärt, was in dieser Periode neu ist, erwähnt die Funktion nicht, die für diese Periode angekündigt war. Das Instrument ist scharf. Es misst eine Anwesenheit siebenmal und eine Abwesenheit sechsfach.

Wo die Begriffe stattdessen stehen

Sie stehen in genau drei Dokumenten, und alle drei stammen aus einem Fenster von sieben Wochen im Sommer 2025:

DokumentDatumE-BilanzXBRLeCH-0276TaxonomieswissdecInstanzdok.
Medienmitteilung (536 Wörter)18.07.2025100000
Folien Infoveranstaltung (766)25.08.2025431200
Fragen und Antworten (1'187)08.09.2025140022

Keines dieser drei Dokumente ist eine Anleitung. Eine Medienmitteilung, ein Foliensatz einer einmaligen Online-Veranstaltung und ein nachgereichtes Frage-Antwort-Papier. Zusammen 2'489 Wörter, verfasst zwischen dem 18. Juli und dem 8. September 2025. Danach — in der Wegleitung vom Herbst 2025, im Hilfe-Center, auf den Portalseiten — schweigen dieselben Begriffe.

Die Bedingung, die der Kanton selbst gesetzt hat

Die Medienmitteilung vom 18.07.2025 enthält den Satz, der den gesamten Befund einordnet, und er wird selten vollständig zitiert:

«Die Onlineapplikation ist technisch bereit für die E-Bilanz, mit der sich die erforderlichen Daten aus der Jahresrechnung automatisch aus den Buchhaltungssystemen in die Online-Steuererklärung übertragen lassen. Dies wird dann für die nächste Steuerperiode möglich sein, wenn die nötigen Datenstandards auch in den Buchhaltungssystemen der Unternehmen eingebaut sind.»

— Medienmitteilung des Kantons Zürich, 18.07.2025

Der Kanton knüpft die Verfügbarkeit nicht an sich selbst, sondern an die Buchhaltungssysteme der Unternehmen. Das ist eine legitime Aussage über eine Abhängigkeit. Sie erklärt aber nicht die Null. Denn wenn die Funktion daran hängt, dass Datenstandards in Buchhaltungssystemen eingebaut sind, dann ist genau das die Information, die ein Steuerpflichtiger braucht — welcher Standard, welche Version, welches Buchhaltungssystem, ab wann. Diese Information steht in keinem der 32'919 Wörter. Der Bedingungssatz benennt eine Voraussetzung und liefert die Angabe nicht mit, an der man sie prüfen könnte.

Und die Folie vom 25.08.2025 sagt es ohne Bedingung: «E-Bilanz ab Steuerperiode 2025». Zwei kantonale Dokumente aus einem Abstand von fünf Wochen, das eine mit Konditional, das andere ohne.

Das Hilfe-Center, redaktionell vermessen

Das Hilfe-Center von ZHcorporateTax umfasst 70 Artikel in 11 Sections und 3 Kategorien. Die Erstellungsdaten liegen zwischen dem 30.05.2025 und dem 22.08.2025 — dem letzten Arbeitstag vor der Infoveranstaltung. Seither ist kein Artikel neu entstanden.

Die Änderungsdaten fallen auf genau zwei Termine: 08.06.2026 (57 Artikel) und 22.07.2026 (13 Artikel). Siebzig Artikel, zwei Zeitstempel. Das ist die Signatur einer Sammelberührung — einer Migration, eines Feldwechsels, eines Exports —, nicht die Signatur redaktioneller Arbeit über vierzehn Monate. Eine frühere Fassung dieser Analyse formulierte «gepflegt bis Juli 2026». Der Satz ist wahr und er ist die falsche Tatsache: er beschreibt einen Zeitstempel und suggeriert eine Tätigkeit. Er wird hiermit ersetzt durch die präzise Aussage — der Bestand ist seit dem 22.08.2025 unverändert, und alle 70 Artikel tragen genau zwei Änderungsdaten.

Das Verhältnis zur Ankündigung ist damit datiert: der jüngste Erstellungszeitpunkt im Hilfe-Center liegt auf dem 22.08.2025, drei Tage vor der Veranstaltung, auf der die E-Bilanz angekündigt wurde. Seither trägt kein Artikel ein neues Erstellungsdatum.

Der einzige Artikel, in dessen Titel «Importieren» steht

Es gibt ihn. Er heisst «Importieren und Exportieren», liegt in der Section «Vorjahresdaten importieren» — und beschreibt das Wiedereinlesen einer Datei, die das Portal selbst erzeugt hat:

«Es öffnet sich die Schaltfläche ‹cTax Steuererklärung importieren› … Wählen Sie in der Eingabemaske die gewünschte zip-Datei aus dem Explorer aus. Standardmässig sind die Dateien mit ‹com.riag.jp.zh20xx› erstellt. Wichtig: Die Datei muss immer lokal auf Ihrem PC gespeichert sein, damit sie importiert werden kann.»

— Hilfe-Center ZHcorporateTax, Artikel «Importieren und Exportieren»

Ein Import ist also dokumentiert. Es ist der Import des Portals in sich selbst. Der Weg, den die Folie zeichnet — Buchhaltungssystem in Portal —, hat im Hilfe-Center keinen Artikel.

Die Kontrollzahlen

Damit niemand die Null für ein Artefakt der Suchbegriffe hält, hier dieselbe Wortgrenzen-Zählung über dieselben 70 Artikel mit anderen Begriffen: Vertret* 19 · Jahresrechnung 10 · AGOV 10 · Bilanz 7 · Import* 7 · Zugangsdaten 7.

Und drei weitere Nullen, die für sich sprechen: Verordnung 0 · 631.121 0 · Treuhand* 0. Das Hilfe-Center einer Anwendung, deren Rechtsgrundlage eine Verordnung ist und deren typischer Bediener ein Treuhänder ist, nennt weder die Verordnung noch den Treuhänder ein einziges Mal.

Der Spiegelbefund: Obwalden und Appenzell Ausserrhoden

Man könnte den Zürcher Befund für ein Startproblem halten — ein Portal, das im August 2025 live ging, dessen Dokumentation der Funktionalität hinterherhinkt. Der Spiegelbefund schliesst diese Lesart aus.

Obwalden nimmt E-Bilanzen seit der Steuerperiode 2022 entgegen. Appenzell Ausserrhoden hat seine Lösung im Januar 2026 freigeschaltet. Gezählt wurden drei aktuelle, an Nutzende gerichtete Dokumente: die Obwaldner Hilfe zur kantonalen Deklarationslösung (18.02.2026), die Obwaldner Login-Anleitung (18.02.2026) und die Ausserrhoder Anleitung für die Steuerperiode 2025 (16.01.2026). Zusammen 1'497 Wörter.

Treffer für XBRL, eCH, Taxonomie, XML, Instanzdokument, Signatur, Format, swissdec, Schnittstelle: null, in jedem Fall.

Treffer für E-Bilanz: 12.

Der Nutzer wird zwölfmal aufgefordert, «die E-Bilanz» hineinzuziehen — verbatim aus der Obwaldner Hilfe: «Die E-Bilanz können Sie über den Button ‹E-Bilanz auswählen› oder per Drag and Drop in die Steuererklärung importieren» — und erfährt in 1'497 Wörtern nirgends, was das ist, in welchem Format es vorliegt, welche Version gilt und woran man merkt, ob die Datei richtig ist. Vier produktive Steuerperioden, zwei Kantone, kein einziges Formatwort.

Derselbe Befund steht damit in drei Dokumenten aus zwei weiteren Kantonen, deren Betrieb vier beziehungsweise ein Jahr zurückreicht. Über Kantone und Dokumente, die wir nicht gezogen haben, sagt die Zählung nichts.

Der Kontrapunkt, den es sehr wohl gibt

Es wäre unfair, aus der Null auf allgemeines Schweigen zu schliessen. Der Kanton ist über die Pflichtbeilage vollkommen deutlich, und zwar im selben Hilfe-Center, in dem die E-Bilanz nicht vorkommt:

«Die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) muss in jedem Fall zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. … HINWEIS: Auch inaktive Gesellschaften müssen jeweils eine Jahresrechnung erstellen und diese der Steuererklärung beilegen.»

— Hilfe-Center ZHcorporateTax, Artikel «Pflichtbelege Jahresrechnung»

«In jedem Fall». «Auch inaktive Gesellschaften». Wo der Kanton eine Pflicht formuliert, formuliert er sie unmissverständlich und ohne Konditional. Die Asymmetrie ist damit sauber vermessen: die Pflicht ist erklärt, die Erleichterung ist angekündigt. Und die Pflichtbeilage steht der E-Bilanz nicht entgegen — sie steht neben ihr. Auch wer strukturierte Zahlen liefert, liefert die unterschriebene Jahresrechnung als PDF dazu.

Was das ist und was es nicht ist

Dies ist keine Kritik an einer Redaktion. Es ist ein Datum: die angekündigte Funktion ist den Nutzenden zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht erklärt. Am 30.09.2026 läuft die Frist für die Steuerperiode 2025 ab. Für diese Periode trägt die Folie des Kantons die Überschrift «E-Bilanz ab Steuerperiode 2025». Für diese Periode enthält die amtliche Wegleitung des Kantons das Wort nicht.

Der Befund ist ein Zeitverhältnis zwischen zwei kantonalen Dokumenten, nicht eine Aussage über die Arbeit von jemandem. Er ist von jedem nachprüfbar, der dieselben sieben Dateien mit derselben Wortgrenzen-Regex durchsucht.

Und was ungeprüft ist

Zwei Dokumente liegen nur als PDF vor und konnten in dieser Zählung nicht ausgewertet werden: Formular 500 (Steuererklärung für Kapitalgesellschaften, Jahrgänge 2025 und 2026) und Formular 510. Im verwendeten System stand kein Textextraktor zur Verfügung; die Zählung konnte auf diese beiden Dateien nicht angewendet werden. Ob das Formular selbst E-Bilanz, XBRL oder eCH-0276 nennt, ist damit ungeprüft — nicht null. Ebenso sagt die Zählung nichts über zh.ch-Seiten, die nicht gecrawlt wurden.

Wer eine Null publiziert, muss sagen, wo sie aufhört. Sie hört hier auf.

Die Vorhersage, mit Klasse, Note und Falsifikator

Behauptung: Am 30.09.2026, dem Ablauf der Abgabefrist für die Steuerperiode 2025, enthält weder die Wegleitung 505 für die Steuerperiode 2025 noch das ZHcorporateTax-Hilfe-Center noch eine der gecrawlten zh.ch-Seiten für juristische Personen eine Anleitung zum Import einer E-Bilanz — gemessen als null Wortgrenzen-Treffer für «E-Bilanz», «XBRL», «eCH-0276», «CH-Taxonomie» und «Instanzdokument».

Klasse: Schwellenwert nach Datum. Note: B — und B ist hier die Obergrenze, nicht eine Zurückhaltung. Die Rubrik deckelt Schwellenwert-nach-Datum-Aussagen bei B, gleich wie stark die Begründung ist. Die Begründung ist stark: das Hilfe-Center hat seit dem 22.08.2025 keinen neuen Artikel, die Wegleitung für die betroffene Periode ist erschienen und schweigt, und der Kanton hat die Verfügbarkeit selbst an einen Dritten geknüpft. Das hebt die Note trotzdem nicht.

Falsifikator: Ein vor dem 30.09.2026 publizierter zh.ch-Artikel, eine Wegleitungsergänzung oder ein Hilfe-Center-Artikel, der mindestens eine der fünf Zeichenfolgen wortgrenzengenau enthält. Prüfmethode: identische Wortgrenzen-Regex, identische URLs, identischer Zendesk-Abzug wie beim Ausgangsstand vom 04.08.2026 — 70 Artikel, alle Begriffe null; zh.ch-Seiten für juristische Personen und Umstieg, alle Begriffe null.

Wir prüfen das nach. Der Ausgangsstand ist festgeschrieben, die Methode steht oben, und ein Gegenbeleg genügt.