Zwei Standards, 26 Kantone · Teil 7 von 14
7 · 26 Kantone — die Tabelle, und was sie über Zürich sagt
Zürich ist ein Kanton von sechsundzwanzig. Wer den Befund der letzten drei Kapitel einordnen will, muss die anderen fünfundzwanzig danebenlegen — und dabei zwei Fragen auseinanderhalten, die in der öffentlichen Diskussion regelmässig zu einer verschmelzen.
Frage A: Kann eine juristische Person in Kanton X ihre Steuererklärung überhaupt elektronisch einreichen? Die Antwort steht auf der Webseite des Kantons. Sie handelt von einem Portal, einem Login und einem Häkchen.
Frage B: Kann eine Drittsoftware — das Produkt, mit dem eine Treuhand ihre Mandate führt — eine JP-Erklärung nach Kanton X übermitteln? Diese Antwort steht nirgends beim Kanton. Sie steht ausschliesslich beim Softwarehersteller, in einem Helpdesk-Artikel, den kein Amt publiziert und kein Ministerium zitiert.
Der Text lebt in der Lücke zwischen A und B. Wer nur A beantwortet, hält Zürich für einen Vorreiter, weil es seit August 2025 ein Portal hat. Wer beide beantwortet, sieht ein anderes Bild: Die elektronische Einreichung für juristische Personen ist in Teilen der Schweiz seit Jahren Pflicht — per Gesetz, nicht als Empfehlung —, und Zürich gehört zu der Gruppe, die noch nicht so weit ist.
Die Quellen und ihr Datum
Spalte für Spalte, damit jede Zelle nachprüfbar bleibt: Die kantonseigene Lösung stammt von der jeweiligen Kantonswebseite mit dem in der Zelle genannten Datum. Die Spalte «aus Drittsoftware übermittelbar» stammt aus dem Helpdesk-Artikel 115000806069 eines Deklarationssoftware-Herstellers, angelegt am 24.01.2017, zuletzt bearbeitet 03.07.2026 — wir haben alle 26 Kantonsblöcke einzeln ausgezählt. Die Spalte «Vorjahresimport» stammt aus Artikel 20082824383772 desselben Helpdesks, zuletzt bearbeitet 18.05.2026. Die Spalte «eigene Regeln» stammt aus dem SSK-Regelwerk zum Standard eCH-0276 V2.0.0, Blatt «Regeln eCH-0276», Spalte «Kanton / Canton», Stand 31.03.2026: 1'432 Regelzeilen, jede mit Trägerangabe, von uns am 04.08.2026 ausgezählt.
Und die Vorbemerkung, die jede Zeile trägt: Wir haben nie eine Datei in ein kantonales Portal importiert. Nichts in dieser Tabelle beruht auf einem Test. Alles beruht auf Dokumenten.
| KT | Kantonseigene JP-Lösung (Quelldatum) | unterschriftsfrei | Pflicht | JP aus Drittsoftware (03.07.2026) | JP-Vorjahresimport (18.05.2026) | eigene Regeln SSK | eCH-0276 genannt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AG | JP-Lösung ab Steuerjahr 2020 (28.01.2026) | ja | – | ja | nein | 16 | nein |
| AI | kantonale Lösung | – | – | nein | nein | 0 | nein |
| AR | Portal über mein.ar.ch (06.02.2025) | ja | – | nein, «voraussichtlich ab 2026» | nein | 0 | nein |
| BE | TaxMe-Online JP | nein | nein | nein | nein | 7 | nein |
| BL | JP-Downloadsoftware (Seite HTTP 403) | ? | ? | nein | ja | 2 | nein |
| BS | eSteuern.BS (29.07.2026) | nein, Papier | nein | nein | nein | 4 | nein |
| FR | e-tax PM (19.09.2025) | ? | ? | nein | nein | 0 | nein |
| GE | GeTaxPM + e-démarches | nein | ja, seit 2020 | ja (obligatorisch) | nein | 0 | nein |
| GL | eTax.GL, JP ab StP 2023 (22.02.2024) | ja | nur online | ja | nein | 0 | nein |
| GR | SofTax GR | ja | nein | ja | nein | 0 | nein |
| JU | keine gefunden | – | – | nein (auch NP nein) | nein | 0 | nein |
| LU | eSteuern.LU | ja | nein | ja | ja | 7 | nein |
| NE | PM-TAX | nein | nein | ja | ja | 0 | nein |
| NW | eTax Nidwalden | wahlweise | ja | ja (obligatorisch) | nein | 0 | nein |
| OW | JP-Lösung seit StP 2022 (18.02.2026) | wahlweise | ja | ja (obligatorisch) | nein | 0 | ja |
| SG | E-Tax SG, ab StE 2026 nur online (15.06.2026) | ja | ? | ja | nein | 0 | nein |
| SH | Steuersoftware JP + eFiling | ? | nein | nein | nein | 0 | nein |
| SO | eTax Solothurn JP | wahlweise | nein | ja | nein | 0 | im Protokoll |
| SZ | eTax.schwyz JP 2025 | ? | nein | nein | nein | 0 | nein |
| TG | Downloadsoftware | nein | nein | nein | nein | 0 | nein |
| TI | eTax PG | ja | ja, per Gesetz seit 01.01.2024 | ja (nur online) | nein | 0 | nein |
| UR | eTax.UR JP | wahlweise | nein | ja, ausser Kollektiv-/Kommanditges. | nein | 0 | nein |
| VD | e-DIPM | ja | ? | ja | nein | 6 | nein |
| VS | VSTax (JP-Weg nicht verifizierbar) | ? | ? | nein | nein | 0 | nein |
| ZG | eTax.zug, webbasiert ab Februar 2026 | ja | nein | ja | ja | 0 | nein |
| ZH | ZHcorporateTax, live Mitte August 2025 | ja | nein | nein | nein | 0 | nein |
Die Auszählung
26 von 26 Zeilen, keine Schätzung, keine Hochrechnung.
JP-Erklärung aus einer Drittsoftware übermittelbar: 14 — AG, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SO, TI, UR, VD, ZG. Nicht übermittelbar: 12 — AI, AR, BE, BL, BS, FR, JU, SH, SZ, TG, VS, ZH. Für natürliche Personen übermittelbar: 25 von 26 — alle ausser JU.
Die Lücke zwischen natürlicher und juristischer Person beträgt elf Kantone. Das ist die Zahl, um die es geht. Nicht «die Schweiz ist noch nicht digital» — die natürliche Person ist es, seit Jahren, in fünfundzwanzig von sechsundzwanzig Kantonen. Die juristische Person ist es in weniger als der Hälfte.
Und ein zweiter Befund, der die erste Spalte relativiert: Der Rückweg — die Vorjahresdaten aus der kantonalen Lösung zurück in die Drittsoftware — funktioniert für JP in vier Kantonen (BL, LU, NE, ZG), für NP in fünfzehn. In Basel-Landschaft kann man die kantonale JP-Datei einlesen, aber aus der Drittsoftware nicht einreichen. Der Datenfluss ist dort einseitig.
Die Pflichtfälle, mit Norm
Die Aussage «es besteht keine Pflicht zur elektronischen Einreichung» ist ein Zürcher Satz, der als Schweizer Satz auftritt. Er ist für Zürich richtig und für die Schweiz falsch.
Der Kanton Tessin, Divisione delle contribuzioni, zur elektronischen Steuererklärung juristischer Personen, abgerufen 04.08.2026, wörtlich:
«a contare dall'1.1.2024 vige l'obbligo (art. 198 cpv. 2bis LT) dell'invio elettronico della dichiarazione d'imposta dal periodo fiscale 2023 in avanti»
Das ist eine Rechtsnorm — Art. 198 Abs. 2bis der Tessiner Legge tributaria —, in Kraft seit dem 1. Januar 2024, anwendbar rückwirkend ab der Steuerperiode 2023. Zwanzig Monate, bevor in Zürich das Portal für juristische Personen live ging.
Genf, Supportseite zur JP-Deklarationssoftware, Version 2025, abgerufen 04.08.2026: «le retour par internet est obligatoire», und zwar seit 2020, gleich wie für natürliche Personen. Im Herstellerdokument vom 03.07.2026 tragen GE, NW und OW in der Zeile «Steuererklärung NP/JP» den Zusatz «(obligatorisch)». Glarus, Mitteilung vom 22.02.2024 zur JP-Einreichung ab Steuerperiode 2023, im Herstellerdokument als Regime wiedergegeben: «Es ist ausschliesslich eine Online-Einreichung möglich.»
Damit ist der Satz «es besteht keine Pflicht» auf Zürich zu beschränken. In mindestens fünf Kantonen besteht sie, in einem davon als kantonales Steuergesetz.
Zürich gehört zu den zwölf Kantonen, in denen eine JP-Erklärung heute nicht aus einer Drittsoftware übermittelt werden kann, und ist der grösste unter ihnen. Vierzehn Kantone nehmen sie entgegen.
Das ist eine Meinung über die Lage, keine über eine Behörde. Sie stützt sich auf eine einzige Herstellermatrix, die für alle 26 Kantone dieselbe Frage stellt und für Zürich antwortet: «Es ist derzeit keine elektronische Einreichung möglich.» Wer die Aussage angreifen will, greift die Matrix an, nicht uns.
«Elektronisch einreichen» heisst vier verschiedene Dinge
Dieselbe Quelle, dieselbe Zeile, vier unvereinbare Verfahren:
- Vollständig unterschriftsfrei — AG, GR, LU, TI, VD, ZG sowie das Zürcher Portal für JP.
- Wahlweise Freigabequittung auf Papier — AI, AR, BL, NW, OW, SG, SO, UR, VS. Man darf unterschriftsfrei, man muss nicht.
- Unterschriebene Papierquittung zwingend — GE, NE, TG und, mit der Besonderheit einer alternativen Freigabe über das kantonale Login, BE. In Genf gilt das, obwohl die elektronische Übermittlung dort obligatorisch ist: elektronisch einreichen und trotzdem Papier zur Post bringen.
- Hauptformular im Original auf Papier zwingend — BS, Kantonsseite zur Einreichung als juristische Person, Stand 29.07.2026: «Das von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellte Hauptformular ist in jedem Fall zwingend im Original einzureichen (Mantel).»
Dazu die Uhren. Nach der Übermittlung läuft in fast jedem Kanton eine Frist, nach deren Ablauf die Erklärung automatisch freigegeben und die Korrektur beendet ist: 48 Stunden (AG bei JP), 72 Stunden (AI, AR, BS, NW, OW, SG, SO, UR), fünf Tage (LU, SH, ZG, ZH bei NP), zehn Tage (GR), 120 Stunden (GL bei JP). Dazu Obergrenzen: maximal drei Korrekturen (LU), vier (NW), fünf (BS, SG). Und, am anderen Ende, Tessin: «Keine Korrekturen möglich.»
Für eine Treuhand mit Mandaten in fünf Kantonen sind das fünf verschiedene Uhren, drei verschiedene Freigabelogiken und mindestens eine Postsendung. Der Unterschied zwischen den Kantonen liegt hier nicht im Datenmodell, sondern in den Fristen und Freigabelogiken.
Die Löcher im Kleingedruckten
Sie stehen alle in derselben Quelle vom 03.07.2026, im Kleingedruckten der jeweiligen Kantonszeile. Uri: «JP Kollektiv- und Kommanditgesellschaften: Derzeit ist noch keine elektronische Einreichung möglich.» Aargau und Zug: «Kollektivgesellschaften können nicht übermittelt werden.» Bern schliesst «Formulare für Personengesellschaften, Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften und unterjährige Steuererklärungen» aus und kennt keine Korrektureinreichung: «sollte per Briefpost nachgereicht werden». «Elektronisch möglich» ist in dieser Tabelle nie eine Aussage über alle Rechtsformen.
Was national dazu gesagt wird — und was es kostet
Der Umsetzungsplan der Digitalen Verwaltung Schweiz für 2026 führt das Vorhaben INM2.084, Leistungsverantwortliche Organisation Schweizerische Steuerkonferenz SSK. Wörtlich:
«Für juristische Personen ist erst in wenigen Kantonen eine elektronische Steuerdeklaration möglich. Die Mehrheit der für die Deklaration relevanten Daten müssen zur Zeit von den Unternehmen manuell aus der Erfolgsrechnung und der Bilanz herausgelesen werden.»
Die Massnahmenliste desselben Abschnitts: M1 Anforderungen (abgeschlossen), M2 Öffentliche Ausschreibung (abgeschlossen), M3 Umsetzung in Pilotkantonen — nicht als abgeschlossen markiert —, M4 Abklärungen (abgeschlossen), M5 Umsetzung Pilot mit MWST-Verwaltung und Swissdec — nicht als abgeschlossen markiert. Endtermin: 31.12.2026. Budget: 2024 CHF 100'000, 2025 CHF 100'000, 2026 CHF 50'000, 2027 CHF 0, total CHF 250'000.
Diese Zahl ist die DVS-Koordinationslinie, nicht der Programmpreis. Wer sie als Programmpreis liest, wird zu Recht widerlegt. Der Programmpreis steht anderswo. Die Fachpresse berichtete am 16.05.2025: Die SSK habe eine Ausschreibung «um Angebote für die 19 beteiligten Kantone einzuholen» durchgeführt; gesucht waren vier Anbieter für Rahmenverträge, «dabei bildet die Vergabesumme das Kostendach»; «Für die Kantone gibt es keine finanzielle Verpflichtung und die finale Vergabe erfolgt mittels Mini-Tender-Verfahren.» Kostendach im Vorspann: 35 Millionen Franken. Und, wörtlich: «Weitere Angebote gab es nicht.»
Zwei unabhängige Bestätigungen für dieselbe Beschaffung: die DVS-Zeile «M2 Öffentliche Ausschreibung (abgeschlossen)» und das Solothurner Sitzungsprotokoll vom 25.11.2025 — «eine Ausschreibung mit mehreren Softwareanbietern zur Vereinbarung eines Rahmenvertrags für eine gemeinsame Deklarationslösung».
Eine Vorsichtsmassnahme, die wir offen aussprechen: Dieselbe Presseeinzelmeldung listet vier Zuschlagssummen, die addiert 111,82 Millionen ergeben, und stellt ihnen im eigenen Vorspann ein Kostendach von 35 Millionen gegenüber. Die Quelle löst diesen Widerspruch nicht auf. Wir lösen ihn auch nicht auf, verrechnen nichts und bilden keine Quote. Belegbar sind: 19 Kantone, vier Anbieter, keine weiteren Angebote, Rahmenverträge ohne finanzielle Verpflichtung, Vergabe im Mini-Tender.
Der einzige publizierte kantonale Fahrplan steht in einem Sitzungsprotokoll
Nicht in einer Medienmitteilung, nicht auf einer Webseite: im Protokoll des Erfahrungsaustauschs zwischen dem Kantonalen Steueramt Solothurn, EXPERTsuisse und TREUHAND|SUISSE vom 25.11.2025, Traktandum 8, referiert vom Leiter Juristische Personen:
«Der Standard «eCH-0276» wurde per 01. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Gegenwärtig sind noch Anpassungen und Korrekturen am Standard in Arbeit. … Zur Umsetzung wurden durch die NEST-Kantone im laufenden Jahr entsprechende Umsetzungsprojekte gestartet. Es werde ein neues Ziffernschema, ein neues Ausscheidungsschema, ein neuer Hilfsdialog zum verdeckten Eigenkapital sowie intern ein neuer Hilfsdialog für die eBilanz bzw. deren Analyse eingeführt. Zudem bedinge die Einführung des neuen Standards auch neue Steuererklärungsformulare, eine neue eTax-Deklaration sowie eine aktualisierte Ablagestruktur im internen Archivsystem TaxViewer. Eine Einführung des neuen eCH-Standards im Kanton Solothurn sei für die Steuererklärungen beziehungsweise -periode 2026 geplant.»
Das ist die ausführlichste Beschreibung des Umsetzungsaufwands, die im Korpus vorliegt. «Einen Standard einführen» heisst hier: sechs Systeme anfassen, davon zwei, die der Steuerpflichtige nie zu sehen bekommt. In den von uns gezogenen kantonalen Publikumsseiten (Stand 04.08.2026) kommt diese Liste nicht vor; publiziert ist sie im Sitzungsprotokoll.
Und im selben Protokoll, Traktandum 2.1, steht, was am anderen Ende der Leitung bereits läuft: «AVA / AVA Plus (KI-unterstützende Veranlagung): aktueller Stand bei 11.63 %», angestrebte Zielgrösse 20 %; «Es handle sich um ein Risikoeinschätzungstool», es prüfe, «ob eine Steuererklärung den erwarteten Mustern entspreche». Das betrifft heute natürliche Personen. Nüchtern verbunden ergibt es dennoch den Satz, den kein Programmdokument formuliert: Strukturierte Bilanzdaten sind für beide Seiten der Leitung maschinenlesbar. Traktandum 2.1 desselben Protokolls hält für natürliche Personen einen zweiten, davon unabhängigen Stand fest: «AVA / AVA Plus (KI-unterstützende Veranlagung): aktueller Stand bei 11.63 %», Zielgrösse 20 %, beschrieben als «Risikoeinschätzungstool». Ein Zusammenhang zur E-Bilanz juristischer Personen steht in keinem der beiden Dokumente; wir stellen die beiden Stände nebeneinander und verbinden sie nicht.
Was offen bleibt — mit Methode, nicht mit Vermutung
Welche 19 Kantone am Rahmenvertrag beteiligt sind: unbekannt. Gesucht am 04.08.2026 im Beschafferprofil der SSK und in zwei gezielten Suchen; publiziert ist die Zahl, nicht die Liste. Welche Kantone «NEST-Kantone» sind: belegt sind TG, SO und ZG aus Primärdokumenten; die Gesamtzahl 14 ist eine Herstellerselbstaussage; eine publizierte Vollliste existiert nicht. Welche Pilotkantone die DVS-Massnahme M3 meint: der Plan nennt keine; die Trägerin des Übermittlungsnetzes nennt namentlich einen einzigen Kantonspartner. VS und SH: für juristische Personen nicht verifizierbar, die Seiten geben das Verfahren nicht her. BL: die Kantonsseite antwortete am 04.08.2026 mit HTTP 403.
Wir füllen diese fünf Lücken nicht mit einer plausiblen Lesart. Wir markieren sie.
Ein letzter Befund, und er ist der stillste der ganzen Tabelle. In der Spalte ganz rechts steht genau ein «ja». Der einzige Kanton, der den Standard eCH-0276 auf seiner eigenen Webseite beim Namen nennt, ist Obwalden, Publikation vom 18.02.2026: «Ab der Steuerperiode 2025 setzen wir neu auf den schweizweit gültigen Übermittlungsstandard eCH-0276 für Deklarationen von juristischen Personen.» Nicht Zürich, nicht Bern, nicht St. Gallen. Solothurn nennt ihn — in einem publizierten Sitzungsprotokoll. Ein Standard, den 1'390 gemeinsame Regeln tragen und für den 19 Kantone Rahmenverträge unterschrieben haben, kommt in den 255 ausgewerteten Dokumenten genau einmal vor, in einem Kanton mit rund 38'000 Einwohnern.
Eine Vorhersage aus diesem Kapitel, mit Klasse, Note und Falsifikator: Die Lücke zwischen NP-Anbindung (25/26) und JP-Anbindung (14/26) verkleinert sich weiter und beträgt am 31.12.2027 höchstens sechs Kantone. Klasse: Trendfortschreibung auf gemessenem Input. Note: A. Gemessene Basis: dieselbe Herstellermatrix, 26 Zeilen, Stand 03.07.2026; AR trägt bereits «voraussichtlich ab 2026», SG stellt zur Steuererklärung 2026 auf reine Online-Einreichung um. Falsifiziert, wenn dieselbe Quelle am 31.12.2027, erneut über alle 26 Kantonszeilen ausgezählt, eine Lücke von sieben oder mehr Kantonen ausweist.