Bestandsaufnahme zur maschinenlesbaren Jahresrechnung in der Schweiz · 255 öffentliche Dokumente, jede Angabe mit Quelle und Datum

Zwei Standards, 26 Kantone · Teil 8 von 14

8 · Obwalden — vier Steuerperioden Vorsprung, und was sie nicht gekauft haben

Wer wissen will, was die maschinenlesbare Jahresrechnung in der Schweiz tatsächlich verändert, muss nicht auf Zürich schauen. Er muss auf einen Kanton mit rund 38'000 Einwohnern schauen, der seit vier Steuerperioden produktiv tut, was der grösste Kanton der Schweiz im August 2025 angekündigt hat. Obwalden ist der einzige Ort im gesamten Korpus, an dem sich der Vorgang nicht als Absicht, sondern als Betriebsgeschichte lesen lässt. Und eine Betriebsgeschichte zeigt drei Dinge, die keine Ankündigung zeigen kann: was die Datei ersetzt hat, was aus dem Behälter geworden ist, in dem sie steckt, und ob der Kanton, der den Vorsprung hatte, auf dem Weg geblieben ist, auf dem er ihn hatte.

Die Chronologie, mit Rechnung

Das einzige technische Dokument, das den Mechanismus je beschrieben hat, trägt in der Fusszeile jeder seiner 17 Seiten das Datum 30.07.2018. Es ist ein Herstellerhandbuch. Der Kanton Obwalden hat es am 16. Februar 2023 auf seiner eigenen Publikationsseite veröffentlicht, mit einem einzigen Satz davor: «Anleitung für den Export der E-Bilanz CH aus ABACUS für den Import in CleverTax» (ow.ch/publikationen/31438, 16.02.2023). Die Online-Deklarationslösung selbst lief da bereits: «Clever.tax JP wurde in Obwalden mit der Steuerperiode 2022 in Betrieb genommen» (ow.ch/publikationen/31444, 18.02.2026). Zürich ging Mitte August 2025 live.

Daraus lassen sich zwei Zahlen rechnen, und sie messen verschiedene Dinge.

Drei abgeschlossene Steuerperioden Vorsprung bei der Online-Deklaration juristischer Personen — 2022, 2023, 2024 liefen in Obwalden online, bevor Zürich die erste Erklärung entgegennahm. Sieben Jahre und 26 Tage zwischen der Niederschrift des Mechanismus und dem Go-live des grössten Kantons — vom 30.07.2018 bis zum 25.08.2025. Der in unserem eigenen früheren Entwurf verwendete Ausdruck «zweieinhalb Jahre» ist korrekt, aber er gilt für genau ein Datumspaar: 16.02.2023 bis 25.08.2025, also von der kantonalen Publikation des Handbuchs bis zur Zürcher Informationsveranstaltung. Er misst nicht den Betriebsvorsprung, und wir kennzeichnen ihn hier als das, was er ist.

Die Korrektur unserer eigenen Aussage

Wir haben in einer früheren Fassung geschrieben, in der Obwaldner Dokumentation komme eCH-0276 nicht vor. Das stimmt für das Handbuch von 2018 — dort steht das Wort kein einziges Mal, und XBRL steht genau einmal, in einer Klammer auf Seite 15 von 17. Für den Kanton ist es falsch. Die Publikationsseite vom 18. Februar 2026 sagt wörtlich:

«Clever.tax JP wurde in Obwalden mit der Steuerperiode 2022 in Betrieb genommen. Ab der Steuerperiode 2025 setzen wir neu auf den schweizweit gültigen Übermittlungsstandard eCH-0276 für Deklarationen von juristischen Personen. Mit der neusten Version haben wir verschiedene Verbesserungen aufgrund von Kundenrückmeldungen vorgenommen.»

Und im Absatz unmittelbar darüber, auf derselben Seite, am selben Tag:

«Clever.tax JP ist die Online-Deklarationslösung für juristische Personen im Kanton Obwalden, welche den Import der E-Bilanz in die Online-Deklaration ermöglicht … Die E-Bilanz kann aus Buchhaltungsprogrammen wie z.B. ABACUS exportiert werden.»

Beide Sätze stehen nebeneinander, und sie widersprechen sich nicht. Sie sind die zwei Enden einer Leitung, exakt wie Teil 2 sie aus der swissdec-Kommunikationsmatrix gelesen hat: XBRL aus dem Buchhaltungssystem hinein, eCH-0276 aus der Deklarationslösung an die Steuerdomizile hinaus. Obwalden ist der einzige Ort in den 331'014 ausgewerteten Wörtern, an dem beide Enden derselben Leitung in einem einzigen behördlichen Dokument sichtbar sind — und zwar in Betrieb, nicht in Planung.

Was die Seite nicht sagt: welches Format der Import-Button ab der Steuerperiode 2025 annimmt. Zwei Lesarten sind zulässig. Entweder XBRL hinein und eCH-0276 hinaus, wie die Transmitter-Spezifikation es beschreibt; oder eCH-0276 in beide Richtungen. Kein öffentliches Dokument in unserem Korpus entscheidet das. Die kantonalen Anleitungen entscheiden es erst recht nicht — dazu gleich die Zählung. Wir sagen das hier offen und füllen die Lücke nicht mit der plausibleren Lesart. Wir haben nie eine Datei in ein kantonales Portal importiert; wir können es nicht wissen, also behaupten wir es nicht.

Der einzige End-to-End-Beleg im ganzen Korpus

Das Handbuch von 2018 beschreibt elf Wizard-Schritte. Es ist, gemessen am gesamten Korpus von 255 Dateien, die einzige vollständige Beschreibung, wie eine schweizerische E-Bilanz entsteht. Die tragenden Stellen, wörtlich:

Schritt 2, die Taxonomieversion: «Für die Taxonomie stehen zurzeit die Versionen 2016 und 2018 zur Verfügung. Es sollte nur noch die Version 2018 verwendet werden.» Schritt 4, das automatische Mapping: «Unmittelbar nach Import der Taxonomie wird ein Mapping der Konten anhand der KMU-Kontenrahmen Nummern durchgeführt. So wird z.B. eine Kontonummer 1020 in der Klassierung der OR-Taxonomie dem Bankguthaben zugeordnet.» Schritt 5, der Rest: «…werden in der Klassierung die nicht klassierten Details mittels drag&drop auf die entsprechenden Klassierungselemente gezogen.» Schritt 8, und das ist der Schritt, den niemand erwartet: «Erfassung der Werte für die Gewinnverwendung und allfälliger Angaben zu stillen Reserven respektive latenten Steuern.» Schritt 11, das Ende: «Nach Erstellung (Generierung) der E-Bilanz kann diese im Viewer angezeigt werden … um das PDF ab dem Client dem Empfänger zuzustellen.»

Schritt 8 relativiert eine These, die dieser Text sonst vertritt. Steuerliche Korrekturen, so heisst es üblicherweise, können aus keiner Bilanzdatei stammen. Stille Reserven und latente Steuern sind steuerliche Korrekturen, und sie wurden 2018 im Wizard erfasst — nicht im Portal. Ein Teil dessen, was heute als unüberbrückbar gilt, war schon einmal Teil des Artefakts.

Die Kostenzeile, die im Programm sonst nirgends steht

Das Handbuch schliesst mit einem Satz, den kein kantonales und kein nationales Dokument im Korpus wiederholt:

«Die Erstellung des ersten Jahresabschlusses benötigt aufgrund des notwendigen Kontenplan-Mapping wesentlich mehr Zeit als nachfolgende Abschlüsse.»

— Herstellerhandbuch §4, datiert 30.07.2018, publiziert vom Kanton Obwalden 16.02.2023

Daneben, aus dem Umsetzungsplan der Digitalen Verwaltung Schweiz, Vorhaben INM2.084, leistungsverantwortlich die Schweizerische Steuerkonferenz, verabschiedet am 27.10.2025:

«Die Unternehmen können aus ihren Finanzbuchhaltungen direkt auf Knopfdruck die notwendigen Finanzdaten nach eCH-0276 für die Steuererklärung Juristische Personen in die Deklarationslösung der kantonalen Steuerverwaltungen übermitteln.»

Die Lücke zwischen diesen zwei Sätzen ist das belastbarste Argument dieses Textes, und sie besteht ausschliesslich aus Zitaten. Der eine Satz beschreibt, was passiert, wenn ein Kontenplan zum ersten Mal auf eine Taxonomie trifft. Der andere beschreibt, was passiert, wenn er es zum zweiten Mal tut. Beide sind wahr. Nur der zweite steht in der Programmkommunikation. Wer den ersten kennt, plant anders — er plant einmal Aufwand und danach Automatik, statt Automatik ab Tag eins.

Die Umkehr des Behälters

2018 war die E-Bilanz ein Objekt. Wörtlich:

«E-Bilanz PDF – darin enthalten: Instanzdokument.xml. Das PDF mit der Bilanz/Erfolgsrechnung enthält als Anlage das «Instanzdokument.xml». Dieses XML wird vom Empfängersystem verarbeitet. Das PDF ist mit einem Swisscom TSA 3 Zertifikat signiert.»

Die maschinenlesbare Datei lag im menschenlesbaren Dokument. Ein Objekt, signierbar, und die Signatur deckte beides.

2024 ist sie ein Archiv. eCH-0276 V1.0.0, §2.3 «Paketierung», wörtlich:

«Die vom Steuerpflichtigen zu sendenden Daten bestehen aus dem XML-Dokument der E-Bilanz und Steuerdeklaration, inklusive der angehängten Beilagen. Dieses Paket ist in Form eines ZIP-Archives wie folgt zu strukturieren.»

Die menschenlesbaren Dokumente liegen jetzt neben der maschinenlesbaren Datei. Es gibt kein Objekt mehr zu signieren — und der Standard sucht auch keines. Gezählt über die drei eCH-0276-Hauptdokumente, Wortgrenzen, am 04.08.2026: Signatur 0 · signiert 0 · Zeitstempel 0 · Swisscom 0 · TSA 0 · Zertifikat 0. Kontrollwerte in denselben Dokumenten: eCH 142, Bilanz 48, XML 20.

Und korpusweit, über alle 57 extrahierten Textdateien mit 331'014 Wörtern: «Swisscom TSA» kommt genau einmal vor — in einem Herstellerhandbuch von 2018, das ein Kanton publiziert hat. Die einzige Beschreibung, wie eine schweizerische E-Bilanz kryptografisch versiegelt wird, steht in keiner Verordnung, in keinem Standard, in keiner Transmitter-Spezifikation. Sie steht in einer Zeile eines Vendor-Dokuments, das Obwalden fünf Jahre nach seiner Niederschrift auf die eigene Website gestellt hat. Deshalb muss Zürich 2025 eine Frage beantworten, die die Architektur von 2018 durch ihre Bauform beantwortet hatte: ob die Jahresrechnung im Anhang unterschrieben sein muss.

Zwei Grenzen des Artefakts, die nirgends sonst dokumentiert sind

Ebenfalls nur im Handbuch, und beide operativ relevant:

«Es ist möglich, nicht nur Jahresabschlüsse als E-Bilanz zu erstellen, sondern auch unterjährige Zwischenabschlüsse. So kann z.B. ein Quartal oder Halbjahresabschluss als E-Bilanz (XBRL) aufbereitet werden.»

Die schweizerische E-Bilanz ist nicht an die Steuerperiode gebunden. Das ist ein struktureller Unterschied zur deutschen, die nach § 5b EStG am Wirtschaftsjahr hängt, und es erklärt, warum XBRL Switzerland in seiner Konsultationsunterlage von 2025 neben Treuhändern und Steuerämtern ausdrücklich «credit and research departments of banks» als Adressaten nennt. Der Nutzungsraum des Artefakts ist grösser als die Steuer — und beschrieben wird er nur an dieser einen Stelle.

«Eine E-Bilanz umfasst maximal ein Geschäftsjahr und umfasst keine Vorjahreswerte

Eine OR-konforme Jahresrechnung trägt Vorjahreswerte. Dieses Artefakt trägt keine. Es ist damit kein Ersatz für die Jahresrechnung als Dokument, und zwar nicht aus rechtlichen, sondern aus konstruktiven Gründen. Das führt direkt zum nächsten Befund.

Vier produktive Steuerperioden, und das PDF ist nie gegangen

Drei Kantone, drei aktuelle Dokumente:

Obwalden, Hilfe zur kantonalen JP-Deklarationslösung, publiziert 18.02.2026: «Pflichtbeilage: Die Jahresrechnung muss zwingend angefügt werden. Ohne Jahresrechnung kann die Steuererklärung nicht eingereicht werden.»

Appenzell Ausserrhoden, Anleitung für die Steuerperiode 2025, PDF erstellt 16.01.2026: «Die Jahresrechnung mit Anhang sowie die Saldobilanz sind zwingende Beilagen.»

Zürich, Fragen und Antworten zur Online-Infoveranstaltung, 08.09.2025, auf die Frage, ob eine unterzeichnete PDF-Jahresrechnung hochgeladen werden muss: «Gemäss OR muss die Jahresrechnung unterschrieben werden. Dabei kann anstelle der handschriftlichen eine geeignete digitale Unterschrift zum Einsatz kommen.»

Obwalden importiert E-Bilanzen seit der Steuerperiode 2022. In vier produktiven Steuerperioden hat die maschinenlesbare Datei die unterzeichnete PDF-Jahresrechnung kein einziges Mal ersetzt. Das ist zugleich eine unserer Vorhersagen mit der höchsten Note, und sie ist zugleich eine unserer Vorhersagen mit der höchsten Note: Die unterzeichnete Jahresrechnung als PDF bleibt in jedem Kanton, der eine E-Bilanz entgegennimmt, Pflichtbeilage — bis einschliesslich der Einreichungsrunde für die Steuerperiode 2026. Klasse: Trendfortschreibung auf gemessenem Input. Note: A. Falsifikator: eine vor dem 31.12.2027 publizierte kantonale Anleitung oder Verordnung, die die Einreichung einer JP-Steuererklärung mit strukturierter E-Bilanz und ohne beigelegte Jahresrechnung erlaubt. Ein einziges solches Dokument genügt.

Die E-Bilanz füllt das Formular. Sie ersetzt das Dokument nicht.

Der heutige Mechanismus ist ein Mensch mit einer Maus

Wer «auf Knopfdruck» liest und an eine Maschine-zu-Maschine-Strecke denkt, sollte lesen, was Obwalden seinen Nutzern 2026 tatsächlich schreibt:

«Die E-Bilanz können Sie über den Button «E-Bilanz auswählen» oder per Drag and Drop in die Steuererklärung importieren. Nachdem Sie die Datei erfolgreich importiert haben, erscheint diese als Anlage … Die Werte werden automatisch aus der E-Bilanz in Clever.Tax importiert.»

— Kanton Obwalden, Hilfe zur JP-Deklarationslösung, 18.02.2026

In diesem Dokument, Wortgrenzen gezählt: Schnittstelle 0, swissdec 0, Übermittlung 0. Die produktive Einlieferung im Kanton mit dem längsten Vorsprung ist im Februar 2026 ein Mensch, der eine Datei in einen Browser zieht. So sieht der Vorgang im Februar 2026 in der Obwaldner Anleitung aus — und er ist die Ausgangslage, die die swissdec-Strecke aus Teil 3 überhaupt erst begründet., die die swissdec-Strecke aus Teil 3 überhaupt erst begründet.

Über die drei nutzergerichteten kantonalen Anleitungen aus Obwalden und Appenzell Ausserrhoden hinweg, zusammen 1'497 Wörter: XBRL 0 · eCH 0 · Taxonomie 0 · XML 0 · Instanzdokument 0 · Format 0 · Signatur 0. Kontrolle: E-Bilanz 12, Jahresrechnung 4. Vier Steuerperioden, zwei Kantone, und dem Nutzer wurde nie gesagt, was die Datei ist, die er hineinziehen soll.

Die Auslieferungsebene, selbst nachgerechnet

Beide Kantonsinstallationen liefern ihr Drittlizenz-Manifest öffentlich aus. Wir haben beide geladen und gehasht:

c7c78e205a00a5c65fd6df65f05ab68df9e3fce583d5b8f2a98ec0a11f7530cc  clevertax-ow-3rdpartylicenses.txt
c7c78e205a00a5c65fd6df65f05ab68df9e3fce583d5b8f2a98ec0a11f7530cc  clevertax-ar-3rdpartylicenses.txt

Identische SHA-256 über 2'186 Zeilen. Die Laufzeitkonfiguration env.js unterscheidet sich in 16 von 37 Zeilen, und davon sind fachlich genau zwei: customization: 'ow' gegen 'ar' und canton: 'ow' gegen 'ar'. Der Rest sind Hostnamen und Login-Realms. Jeder kann das nachprüfen, indem er die beiden Dateien lädt und hasht.

Was das heisst, sagt der Kanton Zürich am besten selbst — Folie 3 der Informationsveranstaltung vom 25.08.2025: «Nutzung einer etablierten Standard-Software, die auch in anderen Kantonen eingesetzt wird.» Auf der Auslieferungsebene unterscheiden sich die beiden kantonalen Installationen in zwei fachlichen Feldern: customization: 'ow' gegen 'ar' und canton: 'ow' gegen 'ar'. Auf der Regelebene sind es 42 von 1'432 Regeln; auf der Zustellebene sind die Unterschiede gross. Auf der Regelebene sind es, wie das nächste Kapitel zeigt, 42 von 1'432 Regeln. Auf der Zustellebene ist er gross. Dazwischen, im Produkt, unterscheiden sich die beiden Installationen in zwei fachlichen Feldern: customization und canton.

Zwei kleinere Beobachtungen aus derselben Datei, beide präzise und beide unkommentiert: adminBackendBaseUri zeigt auf clevertax-ow-admin.ilz.local — die Verwaltungsseite desselben Produkts liegt auf einem nicht routbaren Namen. Und availableLanguages: 'de' in beiden Installationen. Und availableLanguages: 'de' in beiden Installationen — beide Kantone sind deutschsprachig. Der Standard führt das Sprachenfeld «Deutsch (Original), Französisch (Übersetzung)», die Taxonomie vier Sprach-Einstiegspunkte; ob und wo weitere Sprachen ausgeliefert werden, sagen die beiden Konfigurationsdateien nicht.

Was der Vorsprung nicht gekauft hat

Vier Steuerperioden produktiver Betrieb sind eine lange Zeit. Was daraus entstanden ist, lässt sich als Liste schreiben — und was nicht daraus entstanden ist, ebenfalls.

Keine öffentliche Spezifikation. In vier Jahren ist genau ein technisches Dokument über den Mechanismus öffentlich geworden: ein Herstellerhandbuch von 2018, das keinen Kanton nennt, kein eCH, keine Steuererklärung, keine Einreichung, keine Übermittlung und keine Schnittstelle. Es kennt nur einen «Empfänger», dem ein PDF «zuzustellen» ist. Die Zustellung liefert der Kanton mit einem Satz auf einer Webseite. Daraus folgt eine weitere Vorhersage, die nicht in der nummerierten Liste des Schlusskapitels steht, weil sie enger gefasst ist: Eine öffentliche technische Spezifikation des Formats, das ein Obwaldner Portal annimmt — mit Format, Version und Validierung — existiert vor dem 31.12.2026 nicht. Klasse: Schwelle-bis-Datum. Note: B, und die Rubrik deckelt dort unabhängig von der Argumentstärke. Falsifikator: Obwalden, Appenzell Ausserrhoden oder die SSK publizieren vor diesem Datum eine Formatspezifikation, eine Liste akzeptierter Dateitypen oder ein Validierungsregelwerk.

Keine Unabhängigkeit vom PDF. Siehe oben: vier Jahre, null Fälle.

Keinen Drittkanal. Die appenzellische Anleitung formuliert das kantonale Weltbild in einem Halbsatz: «Falls der ERP-Anbieter keine E-Bilanz anbietet oder Sie ohne E-Bilanz fortfahren möchten, können Sie mit einem Klick auf Steuererklärung anlegen weiterfahren.» Es gibt in diesem Weltbild genau zwei Zustände — dein Buchhaltungssystem erzeugt eine E-Bilanz, oder du hast keine. Ein Dritter, der eine erzeugt, kommt nicht vor. Das ist die Nachfrageseite desselben Tors, das Teil 3 auf der Angebotsseite gefunden hat, wo die Trägerin des Übermittlungsnetzes in ihrer eigenen Spezifikation schreibt, für private Deklarationslösungen müssten «zuerst die vertraglichen Grundlagen geschaffen werden».

Und schliesslich das Unbequemste: Der Kanton, der den Vorsprung hatte, hat den Weg verlassen, auf dem er ihn hatte. Ab der Steuerperiode 2025 setzt Obwalden auf eCH-0276. Der signierte PDF-Behälter von 2018 ist in einem Standard angekommen, der in drei Hauptdokumenten kein einziges Mal von einer Signatur spricht und dessen Paketierungsvorschrift ein ZIP verlangt. Ob das ältere Artefakt als Einlieferungsweg verschwindet, sagen wir hier nicht voraus — die Klasse wäre Kategorie-Verschwinden, die Note wäre C, und kein Kanton hat ein Ausserkrafttreten datiert. Wir notieren es als offene Frage, nicht als Prognose.

Der Vorsprung hat Obwalden also vier Jahre Erfahrung gekauft, die niemand sonst hat, und eine Antwort auf die Frage, wie die Datei aussieht, wenn sie ankommt. Er hat keine Spezifikation gekauft, keine Papierfreiheit und keinen Weg für Dritte. Das ist kein Urteil über einen Kanton, der als einziger etwas gebaut und es benannt hat. Der Vorsprung hat Obwalden vier Jahre Betriebserfahrung gebracht, die kein anderer Kanton hat. Eine öffentliche Spezifikation, die Unabhängigkeit vom PDF und einen Weg für Dritte hat er nicht gebracht — diese drei stehen weiterhin offen, und sie hängen an den drei Toren aus Teil 3, nicht am Kanton.