Bestandsaufnahme zur maschinenlesbaren Jahresrechnung in der Schweiz · 255 öffentliche Dokumente, jede Angabe mit Quelle und Datum

Zwei Standards, 26 Kantone · Teil 14 von 14

14 · Prognosen — Klasse, Note, Falsifikator

Wer über eine Entwicklung schreibt, muss sagen, was er erwartet, wie sicher er ist und woran man merkt, dass er sich geirrt hat. Alles andere ist Kommentar. Die dreizehn Kapitel vor diesem haben gezählt, zitiert und datiert; dieses Kapitel legt fest, was aus dem Gezählten folgt — und bindet sich dabei an eine Regel, die es unbequemer macht, als es sein müsste.

Die Regel und woher sie kommt

Die Regel stammt nicht aus der Steuerwelt. Sie stammt aus der Nachbewertung eines berühmten Prognosetextes. Wir haben Leopold Aschenbrenners Situational Awareness fünfundzwanzig Monate nach Erscheinen Behauptung für Behauptung gegen die Wirklichkeit gehalten und das Ergebnis ausgezählt: 2 HIT · 1 PARTIAL · 3 MISS · 3 TOO-EARLY. Neun Behauptungen, zwei davon eingetroffen, drei falsch, drei zum Prüfzeitpunkt noch nicht entscheidbar.

Die Trefferquote ist nicht das Interessante. Interessant ist, dass die Verteilung nicht zufällig war. Die Treffer lagen alle auf derselben Art von Behauptung: Fortschreibung einer gemessenen Grösse — Rechenleistung, Stromverbrauch, geopolitische Aufmerksamkeit. Die Fehlschläge lagen ebenfalls alle auf derselben Art: ein Schwellenwert, der bis zu einem Datum erreicht sein sollte. Wer eine Kurve verlängerte, lag richtig. Wer sagte, wann sie eine bestimmte Höhe überschreitet, lag falsch — und zwar unabhängig davon, wie gut das Argument war.

Der Satz, der daraus in unsere Konfidenzrubrik gewandert ist, lautet:

«Inputs extrapolieren, Outcomes nicht.»

— Konfidenzrubrik des Systems, § «Forecast-class ceiling», eingeführt 01.08.2026

Daraus folgen drei Deckel, und sie gelten in diesem Text ausnahmslos:

  • Trendfortschreibung auf einem gemessenen Input kann Note A erreichen. Voraussetzung: der Input ist eine Zahl, die wir selbst ausgezählt haben, mit Datum und Methode.
  • Schwellenwert-nach-Datum deckelt bei B, wie stark das Argument auch sei. Nicht «B, wenn das Argument mittelmässig ist» — B als Obergrenze, auch bei sehr gutem Argument. Das ist der Punkt der Regel.
  • Kategorie-Verschwinden — die Behauptung, dass etwas aufhört zu existieren — deckelt bei C, sofern kein struktureller Forcing-Mechanismus benannt wird. Wird einer benannt und ist er publiziert und datiert, ist B erreichbar.

Eine Regel, die man nur befolgt, wenn sie das gewünschte Ergebnis liefert, ist keine Regel. Deshalb sagen wir es hier ausdrücklich: Bei P2 und P5 unten liesse sich argumentieren, dass die Belegbasis stärker ist als die Note. Wir versuchen es nicht. Die Glaubwürdigkeit dieses Textes hängt an nichts so sehr wie daran, die eigene Regel sichtbar zu befolgen, gerade dort, wo sie weh tut.

Das Format

Jede Prognose steht in einer Zeile mit fünf Spalten: Behauptung · Klasse · Note · Falsifikator einschliesslich Prüfmethode und Prüfstelle · Prüfdatum. Keine Prognose ohne alle fünf. Ein Falsifikator, der keine Prüfstelle nennt, ist Dekoration; er lässt sich nicht anwenden. Ein Prüfdatum, das fehlt, macht die Behauptung unfalsifizierbar, weil sie immer noch eintreten könnte.

Die elf Prognosen

Gruppe 1 — Zürich

Nr.BehauptungKlasseNoteFalsifikator (Methode · Stelle)Prüfdatum
P1Am 30.09.2026, dem Ablauf der Abgabefrist für die Steuerperiode 2025, enthält weder die Wegleitung 505 für die Steuerperiode 2025 noch das ZHcorporateTax-Hilfe-Center noch eine der gecrawlten zh.ch-Seiten für juristische Personen eine Anleitung zum Import einer E-Bilanz — gemessen als null Wortgrenzen-Treffer für «E-Bilanz», «XBRL», «eCH-0276», «CH-Taxonomie» und «Instanzdokument».Schwellenwert-nach-DatumBEin vor dem 30.09.2026 publizierter zh.ch-Artikel, eine Wegleitungsergänzung oder ein Hilfe-Center-Artikel, der mindestens eine der fünf Zeichenfolgen wortgrenzengenau enthält. Methode: identische Regex, identische URLs, identischer Zendesk-Abzug wie im Ausgangsstand. Stelle: zh-support.etax.ch (Zendesk-REST, 70 Artikel, alle acht Begriffe 0), zh.ch JP-Seite und Umstiegsseite (beide alle acht 0).30.09.2026
P5Der Kanton Zürich betreibt vor dem 31.12.2027 keine produktiv nutzbare Schnittstelle für die Einreichung einer Steuererklärung juristischer Personen aus einer Drittsoftware.Schwellenwert-nach-DatumBEine kantonale oder herstellerseitige Publikation weist vor dem Stichtag eine produktiv nutzbare JP-Schnittstelle für Zürich aus, oder LS 631.121 wird entsprechend geändert, oder das kantonale Steueramt erlässt eine Nutzungsvorschrift nach § 13 Abs. 1, die den Kanal öffnet. Stelle: zh.ch, das Zürcher Steuerbuch, die Kantonsmatrix des Herstellerhelpdesks (Artikel 115000806069).31.12.2027
P6Wird der Kanal für Drittanwendungen bei juristischen Personen in Zürich geöffnet, ist die Eintragung im Treuhänder-Register nach § 12 LS 631.121 die publizierte Zugangsvoraussetzung.Schwellenwert-nach-DatumBEine Öffnung, deren publizierte Voraussetzung nicht die Registereintragung ist. Stelle: LS 631.121 in der jeweils geltenden Fassung, plus die Zugangsvoraussetzungen auf der Webseite des kantonalen Steueramtes, auf die § 5 der Verordnung verweist.31.12.2027
P10Die Zahl der im Kanton Zürich steuerpflichtigen juristischen Personen liegt für das Jahr 2026 über 100'000.Trendfortschreibung auf gemessenem InputADie amtliche Zürcher Kennzahl für 2026 liegt unter 100'000. Gemessene Basis: «Im Jahr 2024 waren im Kanton Zürich rund 97'000 juristische Personen … steuerpflichtig – rund 16 Prozent mehr als noch fünf Jahre zuvor» (Medienmitteilung der Finanzdirektion, 18.07.2025), rechnerisch rund 83'600 im Jahr 2019 und rund +2'680 pro Jahr. Stelle: die kantonale Publikation der Kennzahl.31.12.2027

P1 ist die schärfste der elf, weil sie am schnellsten entschieden ist und weil der Kanton selbst das Datum gesetzt hat: Folie 6 der Informationsveranstaltung vom 25.08.2025 trägt die Überschrift «E-Bilanz ab Steuerperiode 2025». Die Wegleitung 505 für genau diese Steuerperiode nennt ZHcorporateTax siebenmal und die E-Bilanz keinmal. Wir behaupten nicht, dass der Import nicht kommt. Wir behaupten, dass bis zum Fristablauf keine Anleitung dazu publiziert ist — und sagen, wie man uns widerlegt.

P10 ist die einzige der vier, die A trägt, und sie ist bewusst die langweiligste. Eine Zahl, die seit fünf Jahren um rund 2'680 pro Jahr wächst, wächst mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im sechsten. Genau dafür ist A da.

Gruppe 2 — Bund, Standard, Übermittlung

Nr.BehauptungKlasseNoteFalsifikator (Methode · Stelle)Prüfdatum
P2Bis zum 31.12.2027 ist keine private, also nicht kantonseigene Deklarationslösung produktiv am Swissdec-Distributor angeschlossen.Schwellenwert-nach-DatumBswissdec publiziert eine Vertragsgrundlage für die Anbindung privater Deklarationslösungen, oder ein nicht-kantonaler Anbieter weist ein Swissdec-Zertifikat für eBILANZ aus, oder die nach § 8.16 der Transmitter-Richtlinien auf swissdec.ch abrufbare Liste der gekoppelten Institutionen führt eine solche Lösung. Prüfung quartalsweise, erstmals 31.12.2026.31.12.2027
P4eCH-0276 bewegt sich weiter: binnen zwölf Monaten nach dem Ende der Vernehmlassung am 03.09.2026 erscheint eine Fassung mit verändertem Elementbestand gegenüber dem V2.0.0-Entwurf.Trendfortschreibung auf gemessenem InputAZwischen dem 03.09.2026 und dem 03.09.2027 erscheint keine Fassung, deren Elementdiff gegen eCH-0276-2-0-0.xsd von null verschieden ist. Gemessene Basis: drei Fassungen in zwanzig Monaten, davon zwei elementverändernd — 13 entfernt und 15 neu beim swissdec-Patch 1-0-4, 139 entfernt und 183 neu bei V2. Stelle: ech.ch, Standardseite eCH-0276.03.09.2027
P8Die nächste swissdec-eBILANZ-Paketfassung nach der Ausgabe 20260306 enthält entweder ein TestCase-Element in ihren XML-Schemata oder streicht UC003 «Testmeldung kennzeichnen» aus den Richtlinien.Schwellenwert-nach-DatumBDie nächste Paketfassung enthält weder ein TestCase-Element in einem der mitgelieferten Schemata noch eine Streichung von UC003. Methode: identisches grep über alle mitgelieferten XSD und SOAP-Beispiele; Basis 0 von 35 XSD und 0 von 11 Beispielen am 04.08.2026. Benannter Forcing-Mechanismus: AB-11 erklärt die Testfall-Markierung zur Pflicht, und die Zertifizierung nach [TFBASIS] prüft Funktionalität — eine nicht implementierbare Pflicht besteht keine Zertifizierung. Stelle: swissdec.ch, Dokumentenablage eBILANZ.31.12.2027
P11Das Vorhaben INM2.084 des Umsetzungsplans der Digitalen Verwaltung Schweiz erreicht seinen Endtermin 31.12.2026 nicht mit abgeschlossenen Massnahmen M3 «Umsetzung in Pilotkantonen» und M5 «Umsetzung Pilot mit MWST-Verwaltung und Swissdec».Schwellenwert-nach-DatumBDer nächste publizierte DVS-Umsetzungsplan weist M3 und M5 beide als abgeschlossen mit einem Datum am oder vor dem 31.12.2026 aus. Belegbasis heute: beide Massnahmen sind im Plan 2026, verabschiedet am 27.10.2025, nicht als abgeschlossen markiert, während M1, M2 und M4 es sind; die Budgetlinie führt für 2027 CHF 0. Stelle: Umsetzungsplan der Digitalen Verwaltung Schweiz, § 3.12.30.06.2027

P4 ist die zweite A-Prognose, und sie ist es aus demselben Grund wie P10: sie verlängert eine gezählte Kurve. Drei Fassungen desselben Standards in zwanzig Monaten, zwei davon mit verändertem Elementbestand, ein Elementdiff, den wir selbst gerechnet haben. Wir sagen nicht, wie die nächste Fassung aussieht. Wir sagen, dass sie sich bewegt.

P8 verdient eine Anmerkung zur Note. Man könnte argumentieren, dass hier ein Forcing-Mechanismus benannt ist und der Deckel deshalb nicht greift. Er greift trotzdem, weil die Behauptung ihrer Form nach ein Schwellenwert mit Datum ist: sie sagt, wann etwas geschieht. Der Forcing-Mechanismus rettet eine C-Prognose auf B; er hebt eine B-Prognose nicht auf A.

Gruppe 3 — die Schweiz insgesamt

Nr.BehauptungKlasseNoteFalsifikator (Methode · Stelle)Prüfdatum
P3Die Lücke zwischen der Anbindung natürlicher Personen (25 von 26 Kantonen) und juristischer Personen (14 von 26) in der elektronischen Übermittlung aus einer Drittsoftware verkleinert sich weiter und beträgt am 31.12.2027 höchstens sechs Kantone.Trendfortschreibung auf gemessenem InputADieselbe Herstellerkantonsmatrix, am Stichtag erneut über alle 26 Kantonszeilen ausgezählt, weist eine Lücke von sieben oder mehr Kantonen aus. Gemessene Basis: 14/26 JP und 25/26 NP am 03.07.2026; Appenzell Ausserrhoden trägt bereits den Vermerk «Voraussichtlich ab 2026», St. Gallen geht 2026 live. Prüfstelle: der Helpdesk-Artikel 115000806069, zuletzt bearbeitet 03.07.2026.31.12.2027
P7Die unterzeichnete Jahresrechnung als PDF bleibt in jedem Kanton, der eine E-Bilanz entgegennimmt, Pflichtbeilage — bis einschliesslich der Einreichungsrunde für die Steuerperiode 2026.Trendfortschreibung auf gemessenem InputAEine vor dem Stichtag publizierte kantonale Anleitung oder Verordnung erlaubt die Einreichung einer JP-Steuererklärung mit strukturierter E-Bilanz und ohne Beilage der Jahresrechnung. Ein einziges solches Dokument falsifiziert. Gemessene Basis: drei Kantone, drei aktuelle Dokumente mit ausdrücklicher Pflichtbeilage, vier produktive Steuerperioden in Obwalden ohne Gegenbeispiel, dazu die von Zürich selbst angerufene OR-Unterschriftspflicht für die Jahresrechnung. Stelle: die kantonalen Anleitungsdokumente selbst.31.12.2027

P3 ist die Prognose, die dem Kapitel seinen Titel gibt, denn sie ist die einzige, deren Prüfstelle ein Dritter betreibt und laufend fortschreibt. Wir haben die Matrix am 03.07.2026 über alle 26 Kantonszeilen ausgezählt; wer sie am 31.12.2027 erneut auszählt, kommt mit derselben Methode zu einer Zahl, die uns bestätigt oder widerlegt. Das ist der Unterschied zwischen einer Prognose und einer Meinung.

P7 ist unsere Lieblingsprognose, weil sie gegen die Erwartung läuft, die das Wort «maschinenlesbar» erzeugt. Vier produktive Steuerperioden in Obwalden, und die unterschriebene PDF-Jahresrechnung ist nie verschwunden. Sie ist es auch in Appenzell Ausserrhoden nicht, und Zürich ruft für sie das Obligationenrecht auf. Die strukturierte Datei füllt das Formular; sie ersetzt das Dokument nicht.

Und die eine C-Prognose

Nr.BehauptungKlasseNoteFalsifikator (Methode · Stelle)Prüfdatum
P9Der Papierweg für die Steuererklärung juristischer Personen verschwindet im Kanton Zürich nicht vor dem 31.12.2028.Kategorie-VerschwindenC§ 1 Abs. 3 LS 631.121 wird aufgehoben, oder eine Verordnung erklärt die elektronische Einreichung für juristische Personen für obligatorisch. Stelle: LS 631.121, zhlex, Nachtragsstand.31.12.2028

Diese Prognose ist ausdrücklich mit C bewertet, und der Grund ist benennbar: Zürich hat für die JP-Steuererklärung keinen Forcing-Mechanismus publiziert. § 1 Abs. 3 der Verordnung sagt lediglich: «Die Steuererklärung kann auch in Papierform eingereicht werden.» Kein Ablaufdatum, keine Übergangsfrist, keine angekündigte Aufhebung. Ohne benannten Mechanismus deckelt die Rubrik bei C, und C heisst: wir sagen es, wir markieren es als schwach, und wir behaupten nicht mehr, als wir belegen können.

Wie ein publizierter Forcing-Mechanismus aussieht, zeigt ein anderer Kanton, und der Vergleich gehört hierher, weil er zeigt, dass die Note keine Frage des Temperaments ist, sondern der Aktenlage. Protokoll des Erfahrungsaustauschs zwischen dem Steueramt des Kantons Solothurn, EXPERTsuisse und TREUHAND|SUISSE vom 25.11.2025, Traktandum 10.1, wörtlich:

«Fristverlängerungen • ab dem Kalenderjahr 2026 aus Dr. Tax online • ab dem Kalenderjahr 2027 nur noch online und via CSV-Datei • ab dem Kalenderjahr 2028 nur noch online übermittelt werden können.»

Das ist ein Forcing-Mechanismus: eine Stufenfolge mit Jahreszahlen, protokolliert und publiziert. Für Fristverlängerungen, nicht für die Steuererklärung — aber datiert. Für die JP-Steuererklärung hat Zürich nichts Vergleichbares publiziert. Deshalb C.

Die Prüfinfrastruktur

Falsifikatoren, die niemand prüfen kann, sind Rhetorik. Die Prüfung dieses Textes läuft über dieselben zehn Quellen, dieselben acht Wortgrenzen-Begriffe und denselben Ausgangsstand vom 04.08.2026, 20:58 Uhr MESZ, den wir für die Nullzählungen verwendet haben. Die acht Begriffe sind eCH-0276, XBRL, E-?Bilanz, CH-Taxonomie|OR-Taxonomie, Instanzdokument*, swissdec, Schnittstelle*|API, Drittsoftware*|Drittanwendung*. Gezählt wird mit Wortgrenzen, nie als Teilzeichenfolge — eine naive Suche nach ech findet zehn Treffer im Obwaldner Handbuch, und alle zehn stecken in Jahresrechnung, Obligationenrecht und entsprechend.

Die Regel, nach der die Prüfung meldet, steht im Quelltext des Prüfwerkzeugs und gilt für dieses Kapitel genauso:

«Silence means nothing changed — never that the check failed. A fetch failure is reported as manual-check-due, never as green.»

Und die Einschränkung aus Teil 12, die hier wiederholt gehört, weil sie sonst genau an der Stelle verschwindet, an der sie zählt: Der Watch läuft heute nicht geplant. Es gibt keinen Eintrag im Scheduler, keine Cron-Zeile, keinen Eintrag im Register der erwarteten Läufe. Er wurde einmal ausgeführt, um den Ausgangsstand zu schreiben. Wir dürfen sagen: gebaut und am 04.08.2026 mit einem Ausgangsstand versehen. Wir dürfen nicht sagen: täglich. Wer prüfen will, ob wir unsere eigenen Prüfungen durchführen, hat damit die Prüfstelle für diese Frage in der Hand.

Was wir tun, wenn wir falsch liegen

Elf Prognosen, davon sechs mit Deckel B, vier mit A und eine mit C. Nach der Aschenbrenner-Nachbewertung ist zu erwarten, dass ein Teil davon nicht eintrifft, und zwar bevorzugt der Teil mit dem Schwellenwert und dem Datum. Deshalb sagen wir vorab, was dann passiert.

Dieser Text wird aktualisiert, wenn sich die Grundlagen ändern — nicht nach einem Publikationsrhythmus. Es gibt keine Quartalsfassung und keine Jahresausgabe. Ändert sich eine Quelle, ändert sich der Text; ändert sich nichts, bleibt er stehen.

Änderungen werden am Kopf des Dokuments vermerkt, mit Datum und mit der Angabe, welche Quelle sich bewegt hat.

Eine falsifizierte Prognose wird stehen gelassen und als falsifiziert gekennzeichnet, nicht gelöscht. Wer eine Prognose entfernt, nachdem sie sich als falsch erwiesen hat, veröffentlicht rückwirkend eine bessere Trefferquote, als er hatte. Der Nutzen dieses Kapitels für einen Leser besteht gerade darin, dass er in zwei Jahren nachlesen kann, wie oft wir danebenlagen und bei welcher Klasse von Behauptung. Wir haben das an anderer Stelle schon getan: eine unserer eigenen Notizen vom 04.08.2026 beginnt mit dem Satz, dass die Schlagzeile ihrer Vorgängerin sechs Tage später durch zwei Primärquellen falsifiziert wurde. Der Vorgänger steht noch da.

Drei Sätze an die Kantone

Was jetzt folgt, ist Meinung über die Lage. Sie wird als solche gekennzeichnet und enthält keine Aussage über das Verhalten einer benannten Person oder Behörde.

Erstens. Die Unterscheidung zwischen den beiden Formaten ist in den Fachunterlagen sauber geregelt — die Kommunikationsmatrix der Transmitter-Spezifikation weist jedem Weg sein Artefakt zu — und in der an Steuerpflichtige gerichteten Kommunikation ist sie nicht sichtbar. Eine kurze öffentliche Angabe, welches Artefakt ein Portal entgegennimmt, in welcher Fassung und mit welcher Validierung, würde die offene Frage aus Teil 8 schliessen. Wir kennen den Aufwand dahinter nicht — die Liste aus dem Solothurner Protokoll vom 25.11.2025 zeigt, dass an einer Standardeinführung sechs Systeme hängen. Was wir sagen können, ist, welche Angabe uns fehlt.

Zweitens. Das Zulassungsregime für private Deklarationslösungen ist heute ein Vertragsthema mit einem benannten Träger und einem «zuerst»:

«Aus vertragsrechtlichen und statuarischen Gründen seitens Swissdec können aktuell nur kantonseigene Deklarationslösungen die E-Bilanz via Distributor elektronisch empfangen. Für die Anbindung von privaten Deklarationslösungen an den Distributor müssen zuerst die vertraglichen Grundlagen geschaffen werden

— Technische Spezifikation eBILANZ, Anforderungen Transmitter, Ausgabe 06.03.2026, Anmerkung unmittelbar unter Tabelle 2.1

Ein «zuerst» setzt ein «dann» voraus. Ein publizierter Zeitplan für dieses «dann» wäre eine Information, keine Zusage. Der Unterschied ist nicht klein: eine Information kann man planen; eine Nicht-Information kann man nur abwarten.

Drittens. Ein Testkennzeichen, das die Richtlinien verlangen und die Schemata nicht kennen, ist vor dem ersten produktiven Aufruf zu schliessen, nicht danach. Die Richtlinien fordern es in § 8.1 und § 8.3; in keinem der 35 mitgelieferten Schemata und in keinem der 11 mitgelieferten SOAP-Beispiele kommt es vor, und die Job-Typen sind geschlossene Sequenzen ohne Erweiterungspunkt. Warum wir das für den wichtigsten der drei Sätze halten, steht in Teil 10: Wir haben in Deutschland sechs Erklärungen verloren, weil ein fehlendes Testmerkmal nicht als Fehler galt, sondern als Echtfall. Eine fehlende Testmarkierung hat genau eine Ausfallrichtung — alles ist produktiv.

Zwei Empfehlungen

An Softwarehersteller. Der heute offene Weg ist nicht nur XBRL aus dem Buchhaltungssystem. Wir haben das in einer früheren Fassung zu eng geschrieben und korrigieren es hier. Das Regelwerk der Schweizerischen Steuerkonferenz, Bestandteil des Standards eCH-0276, nennt für die Dialoge Aktiven, Passiven und Erfolgsrechnung jeweils wortgleich zwei elektronische Kanäle:

«Wird die E-Bilanz elektronisch übermittelt (Upload oder via Swissdec), können die Positionen nicht überschrieben werden.»

— Regelwerk SSK zur Online-Steuerdeklarationslösung für Juristische Personen, Stand 31.03.2026

Zwei Kanäle, und die eingelieferten Daten werden in beiden Fällen gleich behandelt. Der Upload braucht keinen Vertrag mit swissdec. Wer heute etwas bauen will, das ankommt, baut ein Artefakt, das ein Mensch hochlädt — und wartet nicht auf eine Vertragsgrundlage, die ihre eigene Trägerin als noch zu schaffen bezeichnet.

An Treuhandunternehmen. Drei Dinge, die aus den Kapiteln 5 und 9 zusammenlaufen und die operativ zählen.

Bei registrierter Generalvollmacht gehen die Zugangscodes direkt an den Vertreter: «Beim Vorliegen einer registrierten, generellen Vollmacht wird das Schreiben an den Vertreter verschickt» (Fragen und Antworten des kantonalen Steueramtes Zürich, 08.09.2025), und «auch die künftigen Zugangscodes für die elektronische Deklaration werden diesem Vertreter zugestellt» (Hilfe-Center-Artikel «Vertreter, Vollmacht, Formular»). Die Zugangsdaten der Mandantin werden nicht übergeben.

Es gibt kein Rollenmodell und keinen für Nutzende sichtbaren Änderungsnachweis: «ZHcorporateTax bietet kein Rollenmodell mit unterschiedlichen Berechtigungen an. Eine Steuererklärung kann geteilt werden, wobei alle Benutzer die gleichen Rechte haben», und zur Frage, wer eine Änderung vorgenommen hat: «Diese Informationen sind in der Datenbank teilweise vorhanden, sind aber für die Benutzenden in der Anwendung nicht ersichtlich» (beides Q&A, 08.09.2025). Eine interne Vier-Augen-Kontrolle lässt sich damit im Portal selbst nicht abbilden.

Und wer die E-Bilanz elektronisch einliefert, kann Aktiven, Passiven und Erfolgsrechnung im Portal nicht mehr überschreiben — die Validierungsregeln des SSK-Regelwerks für diese drei Dialoge gelten laut Grundsatz 6 ausdrücklich nur für manuell erfasste Felder. Der maschinelle Weg ist der weniger validierte. Das ist keine Warnung vor ihm; es ist eine Angabe darüber, wo die Kontrolle stattfinden muss, nämlich vor dem Upload.

Die Quintessenz

Über die maschinenlesbare Jahresrechnung entscheidet in der Schweiz nicht das Format, sondern drei Tore, die jemand gesetzt hat und jemand öffnen kann: ein Login, das nur natürliche Personen kennt, ein Vertrag, den seine eigene Trägerin als noch zu schaffen bezeichnet, und eine Anleitung, die in 33'000 Wörtern kantonaler Dokumentation kein einziges Mal vorkommt.